Nein, es sind faktisch zwei identische Tatbestände. Ihr wollt ihm Vertragsbruch oder vertragswidriges Verhalten unterstellen. Dafür gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.
Identisch heisst nicht unbedingt das gleiche. ein unerfüllter und ein erfüllter vertrag haben auch gewissen gemeinsamkeiten, es sind zwar verträge, aber einer ist unerfüllt einer schon. Aber ein anderes "identisches" Beispiel:
Nehen wir mal an:
- Du bist seit einigen Jahren verheiratet.
- Deine Frau findet du bist die größte menschliche Enttäuschung, die er je im Leben kennengelernt hat.
- Sie lässt dich nicht mehr an eurer Liebesleben teilhaben.
- Alle Ehepflichten lässt sie außer acht.
- Sie kommt ab und zu zum Essen, weil sie sonst verhungern würde.
- Und wenn Monatsanfang ist will sie aber Kohle von dir haben, weil sie sich schöne Kleider holen will.
- Sie sagt dir, dass sie seit langem mit anderen Typen verkehrt und dass sie dich verlassen möchte, wenn einer ihrer Lover sie annimmt.
- Dann sagt sie dir, nö keiner wollte mich haben.
jetzt die Fragen:
1. Würdest du noch mit dieser Frau zusammenleben wollen und sie durchfüttern und jeden Monat deine Kohle in die Kehle schmeissen?
2. Wie würdest du das nennen was deine Frau mit dir da abzieht? Ist das nicht Abzocke? Betrug?