Natürlich ist das entscheidend. Hier muss ein sauberer Beweis geführt werden, dass Pizarro Pogatetz vorsätzlich ins Gesicht schlagen wollte. Es ist aber nur einer von mehreren Punkten, die es unklar machen, ob hier wirklich eine Tätlichkeit in der Form vorliegt, dass man nachträglich tätig werden müsste. Das wird ja auch nicht bei jeder Szene gemacht, für die es hätte rot geben müssen.
Normalerweise wird dies nur bei Vergehen getan, die schwer genug sind, um mindestens 3 Spiele Sperre nach sich zu ziehen. Hier hat man sich, in Ermangelung eines solchen Vergehens und im Anbetracht einer medialen Hetzkampagne, auf etwas ganz merkwürdiges versteift. Weil man keinen letztendlichen Beweis für ein solches Verhalten hat, macht man halt zwei Spiele Sperre. Das ist so, als wenn man einen Räuber, weil man sich nicht ganz sicher war, ob er die Tat wirklich begangen hat, nur zu 3 anstatt 5 Jahren Gefängnis verurteilt.
Das kann nur dieser Witzverband.