Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Eben, das ist auch der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann.

Im Abi-Zeugnis sind beide Noten aufgeführt und es geht eben 11,schlagmichtot in die Wertung ein und mindestens 12 heißt nun einmal sprachlogisch 12,0 oder mehr und eben nicht 11,schlagmichtot.

Allerdings sind all diese Kriterien juristisch nicht immer wasserdicht, so dass man sich ggf einklagen kann, dafür gibt es Spezialisten. Ansonsten kucken, ob man über Nachrückverfahren, Härtfallantrag oder sonstige Dinge was machen kann.
 
Allerdings sind all diese Kriterien juristisch nicht immer wasserdicht, so dass man sich ggf einklagen kann, dafür gibt es Spezialisten. Ansonsten kucken, ob man über Nachrückverfahren, Härtfallantrag oder sonstige Dinge was machen kann.

Härtefall geht doch nur bei nicht bestandenen Klausuren, oder? Nicht wenn man sich zum ersten Mal bewirbt; ist ja nicht so, als sei das seine letzte Chance :p

Vom einklagen würde ich abraten. 1. kriegt das die Lehrstühle mit und werden sich dementsprechend freuen :cool: und 2. gibt es bei mir an der PH zwei, die sich eingeklagt haben und da rollt eigentlich jeder nur die Augen drüber :x:
 
Danke erstmal für eure Meinungen; an die Argumentation, dass mit 12 Punkten nur 12,0 aufwärts gemeint ist, hatte ich noch gar nicht gedacht. Für mich schien es einfach logisch, dass 12 Punkte im Durchschnitt nun einmal fast nie genau erreicht werden und man sich deshalb, wie in der gesamten Oberstufe auch, ab 11,5 in dem Bereich bewegt.
Notfalls wird es mein Freund definitiv auf dem Rechtsweg versuchen. Zusagen für gymnasiales Lehramt Bio/Englisch hat er an allen Enden der Welt in Konstanz oder Jena, aber Kiel ist die einzige halbwegs nahe Uni. Mit 2,0 kann man sich das eben kaum aussuchen. Daher der Aufwand ;)
Und ich denke auch, dass das ein spezieller Fall beim Einklagen wäre, da es (mMn) in der Satzung tatsächlich missverständlich formuliert ist und er es so oder so fast geschafft hat. Also anders als Leute, die sich von vornherein auf einem Dreierschnitt ausruhen und dann ihren Anwalt anrufen ;)
Fahren gleich nach Dortmund, dann lass ich euch wissen, wie es ausging.
 
Ich versteh grad nicht, wieso er sich einklagen will... Da steht doch, dass der Durchschnittswert aus den letzten zwei schriftlichen Noten errechnet wird und das sind keine 12 Punkte. MINDESTENS 12 Punkte, da steht nix von 11,6- 12,4. Das ist auch nicht unmissverständlich formuliert, mMn.

@ Flo:
Danke, das wollte ich gerade auch noch fragen.

Und dein Kumpel soll mal nicht so rumpienzen, gibt genug Leute, die für ihr Studium von zu Hause weg ziehen :p Das gehört mit zum Studentenleben dazu ;)
 
Ich hab ja berufseignungsdiagnostik studiert. Noten sagen gar nix und sind nach Schulen und Lehrern überhaupt nicht vergleichbar. Meiner Ansicht nach sollten Unis Aufnahmetests machen und danach entscheiden, das wäre auch juristisch wasserdicht. Solange sie das nicht tun und nach so willkürlichen Kriterien wie Schulnoten entscheiden, müssen sie meiner Ansicht nach mit Einklagen leben.
 
Ich versteh grad nicht, wieso er sich einklagen will... Da steht doch, dass der Durchschnittswert aus den letzten zwei schriftlichen Noten errechnet wird und das sind keine 12 Punkte. MINDESTENS 12 Punkte, da steht nix von 11,6- 12,4. Das ist auch nicht unmissverständlich formuliert, mMn.

Wie gesagt, finde ich nachvollziehbar, auf der anderen Seite finde ich es genauso vertretbar, wenn man sagt, dass ab 11,5 Punkten aufgerundet wird, so, wie es in der Oberstufe immer gehandhabt wurde.

Und dein Kumpel soll mal nicht so rumpienzen, gibt genug Leute, die für ihr Studium von zu Hause weg ziehen :p Das gehört mit zum Studentenleben dazu ;)

Er zieht ja auch weg, nur eben vorzugsweise nach Kiel - wenn ich sonst nach Jena, Konstanz oder Marburg (?) müsste, dann hätte ich damit genauso ein Problem, geb ich offen zu :D

Zitat von Flo in Grün-Weiß;2340078:
Steht dann also auf dem Abi-Zeugnis: Abi, schriftlich: 10,25 und Note, 12/2: 13 ?

Unter dem Punkt "Leistungen in der Abiturprüfung" steht in der Spalte "Englisch eA": Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung: schriftlich 09, mündlich 13. Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung: 41 (/4 = 10,25)

Und die letzte Semesternote steht da so drauf, ja.
 
Noten sagen schon etwas aus. Jemand, der mit 5 Puntken Mathe studieren will, ist nun mal nicht so geeignet, wie jemand, der mit 14 Punkten dasselbe machen möchte (um mal ein extremes Bild zu zeigen).

Ansonsten stimme ich dir zu, besonders was Sprachen angeht.

An der PH in Karlsruhe muss mal für Europalehramt einen Test ablegen, und auch in Heidelberg gibt es ihn. Finde ich gut :daumen:, denn manchen Menschen sollte es einfach verboten werden, Sprachen zu vergewaltigen.
 
Noten sagen schon etwas aus. Jemand, der mit 5 Puntken Mathe studieren will, ist nun mal nicht so geeignet, wie jemand, der mit 14 Punkten dasselbe machen möchte (um mal ein extremes Bild zu zeigen).

Es gibt Leute, die 5 Punkte in Mathe haben, die erstens gut rechnen können und zweitens weit besser zum MAthelehrer geeignet sind als 15-Punkte-Nerds, die es keinem Normalsterblichen erklären können. Zudem kenne ich es aus dem Bremer Umland: Leute, die bei uns im Mathe-LK mit 0-2 Punkten durchgefallen sind, sind nach Bremen gewechselt und schrieben da 11-15 Punkte. Das sind überhaupt keine vergleichbaren Kriterien. Schon ein Lehrerwechsel macht viel aus, bei einem Lehrer krebste bei uns die halbe Klasse an der Grenze zur 5, beim anderen hatte die halbe Klasse ne 1-3.
 
Vom einklagen würde ich abraten. 1. kriegt das die Lehrstühle mit und werden sich dementsprechend freuen :cool: und 2. gibt es bei mir an der PH zwei, die sich eingeklagt haben und da rollt eigentlich jeder nur die Augen drüber :x:
Klar, die Beschränkungen haben ja auch einen Sinn und Zweck. Ich selbst habe in einem sehr großen Studiengang angefangen und da ist am Ende auch niemand zufrieden, wenn 100 Studenten in der Vorlesung keinen SItzplatz kriegen.

Evtl. reicht ja auch schon die Androhung sich einzuklagen. Keine Ahnung wie viel Aufwand so eine Klage für die Uni darstellt, vielleicht wollen sie aber darauf verzichten.

Ansonsten wünsche ich dir viel Glück, bzw. "deinem Freund" ;):D
 
Es gibt Leute, die 5 Punkte in Mathe haben, die erstens gut rechnen können und zweitens weit besser zum MAthelehrer geeignet sind als 15-Punkte-Nerds, die es keinem Normalsterblichen erklären können. Zudem kenne ich es aus dem Bremer Umland: Leute, die bei uns im Mathe-LK mit 0-2 Punkten durchgefallen sind, sind nach Bremen gewechselt und schrieben da 11-15 Punkte. Das sind überhaupt keine vergleichbaren Kriterien. Schon ein Lehrerwechsel macht viel aus, bei einem Lehrer krebste bei uns die halbe Klasse an der Grenze zur 5, beim anderen hatte die halbe Klasse ne 1-3.

Ich habe das Mathe- Abi nur wegen unseres sehr gnädigen GK- Lehrers überhaupt machen dprfen (wie noch 5 andere :() und wenn ich mir anschaue, was bei uns an der PH gerechnet wird, da gehen mir die Lichter aus, ganz ehrlich.
In Psychologie- Statistik habe ich mal eine 1 mit Sternchen eingefahren und auch ansonsten lag mir Statistik ziemlich gut, aber alles andere, da ist bei mir Hopfen und Malz verloren.

Das ein Mathenerd sich wahrscheinlich weniger als Lehrer eignet als einer, der sich das erarbeiten musste, ist klar; jedoch habe ich nicht das Lehramt angesprochen, sondern eher die Eignung zum Studium eines Faches allgemein :beer:
 
Klar, aber eben auch da fände ich einen Aufnahmetest gerechter - wie gesagt, in Bremen haben die im Mathe-LK teilweise das gerechnet, was wir in Klasse 10 gemacht haben. Also die konnten weniger als bei uns die im Grundkurs.
 
Bremen steht halt auch nicht in der Bildungskette ganz oben ;) Deswegen fände ich ein einheitliches Abi ganz gut, aber dafür müssten sich die Bildungsminister zusammenrotten und das wird so schnell nicht passieren.
 
Bremen steht halt auch nicht in der Bildungskette ganz oben ;) Deswegen fände ich ein einheitliches Abi ganz gut, aber dafür müssten sich die Bildungsminister zusammenrotten und das wird so schnell nicht passieren.

Dann wären ja auch nur die Abiklausuren gleich... aber die Abi-Note setzt sich ja auch aus den Leistungen vor den Klausuren zusammen. Deshalb könnte man ja immer noch nicht von gleichen Bedingungen sprechen.
Aber ein richtiger Schritt wäre es auf jeden Fall schonmal.
 
Entschuldigung, ich habe mich nicht ausführlich genug ausgedrückt: ich meinte eigentlich noch die Klausure, dass auch diese gleich sind; schon im ganzen Bundesland dieselben Klausuren wäre mal was.
 
Unter dem Punkt "Leistungen in der Abiturprüfung" steht in der Spalte "Englisch eA": Prüfungsergebnisse in einfacher Wertung: schriftlich 09, mündlich 13. Prüfungsergebnisse in vierfacher Wertung: 41 (/4 = 10,25)

Und die letzte Semesternote steht da so drauf, ja.

Du schriebst:
In den einzelnen Studiengängen werden folgende Qualifikationen gefordert:
[...]
Eine Abiturnote von mindestens 12 Punkten im Leistungskurs Englisch (=Durchschnittswert aus der letzten Zeugnisnote und der Note im schriftlichen Abitur)

Dann kommt er ja auf nur
 
Es wäre ja schon viel gewonnen, wenn es rechtlich verbindliche Standards gäbe, was ein Schüler können muss, der in Klasse x die Note y bekommen soll. Solange aber Noten einfach nur subjektive Werturteile eines LEhrers sind, die an keine objektiven Maßstäbe gekoppelt sind, sind sie eben auch aus diagnostischer Sicht ziemlicher Schrott.

Darum ist die Frage nach der Note im schriftlichen Abitur schon sinnvoller: Denn das ist eine Klausur. Mündliche Noten dagegen sind meist völlig der willkür unterworfen und sagen über die Fähigkeiten sehr wenig aus.
 
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