Rechtsschutz habe ich.
Die Pauschbeträge (400 Euro bei Mittelstrecke) greifen, wenn zB der Flug überbucht ist. Aber bei uns hat der Reiseveranstalter schlichtweg verpeilt den Flug überhaupt zu buchen. Dazu finde ich im Netz keine Musterfälle...
Genau deshalb meinte ich, dass der Pauschbetrag bei euch nicht greift. Da wird's auch keine Musterfälle geben, da es einfach zu viele Faktoren gibt, also kein 08/15 Flug Überbucht oder verspätetet Präzedenzthema.