G
gelöscht
Guest
Eben, das ist auch der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann.
Im Abi-Zeugnis sind beide Noten aufgeführt und es geht eben 11,schlagmichtot in die Wertung ein und mindestens 12 heißt nun einmal sprachlogisch 12,0 oder mehr und eben nicht 11,schlagmichtot.
Allerdings sind all diese Kriterien juristisch nicht immer wasserdicht, so dass man sich ggf einklagen kann, dafür gibt es Spezialisten. Ansonsten kucken, ob man über Nachrückverfahren, Härtfallantrag oder sonstige Dinge was machen kann.
Im Abi-Zeugnis sind beide Noten aufgeführt und es geht eben 11,schlagmichtot in die Wertung ein und mindestens 12 heißt nun einmal sprachlogisch 12,0 oder mehr und eben nicht 11,schlagmichtot.
Allerdings sind all diese Kriterien juristisch nicht immer wasserdicht, so dass man sich ggf einklagen kann, dafür gibt es Spezialisten. Ansonsten kucken, ob man über Nachrückverfahren, Härtfallantrag oder sonstige Dinge was machen kann.


) und wenn ich mir anschaue, was bei uns an der PH gerechnet wird, da gehen mir die Lichter aus, ganz ehrlich.
