Hallo liebe noch wachen Leute,
ein Freund von mir hat das Einschreibe-Gewirrsel leider noch nicht überstanden, sich bei der Uni Kiel auf Englisch und Biologie Lehramt beworben und dafür erstmal auch eine Zulassung erhalten.
Soweit, so gut.
Jetzt kam gestern eine Mail, dass der Zulassung nicht so ohne Weiteres stattgegeben werden kann, da er eine Voraussetzung für das Englisch-Studium angeblich nicht erfülle.
Nachzulesen
hier unter §3:
In den einzelnen Studiengängen werden folgende Qualifikationen gefordert:
[...]
Eine Abiturnote von mindestens 12 Punkten im Leistungskurs Englisch (=Durchschnittswert aus der letzten Zeugnisnote und der Note im schriftlichen Abitur)
Jetzt ist es in dem Fall etwas komplizierter, aber keineswegs nicht nachvollziehbar:
Die letzte Zeugnisnote waren 13 Punkte. Das ist die eine Hälfte.
Im Abitur hat er dann 9 Punkte geschrieben, aber noch eine mündliche Nachprüfung gemacht, für die er 13 Punkte bekam. Verhältnis schriftlich:mündlich beträgt 2:1 - also hat er im Abitur in Englisch unterm Strich 10,25 Punkte.
13+10,25 / 2 = 11,625.
Nun ist es so, dass der Optimalfall von runden 12,0 Punkten recht selten erreicht wird - das sollte man auch in Kiel wissen. Nach mathematischer Logik wird ab ,5 auf-, bis zu ,4 abgerundet. Die Spanne "12 Punkte" umfasst demnach den Bereich von 11,5 bis 12,4 Punkten.
Insofern ist mein Freund doch im absolut grünen Bereich und die Uni-Sekretärinnen dürften nichts zu beanstanden haben. Deswegen gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten, wenn er da morgen früh anruft:
1) Die Leute da haben die mündliche Nachprüfung übersehen und konnten dadurch natürlich nicht auf 12 Punkte bekommen. Vielleicht gibt es so etwas in SH ja auch gar nicht bzw. wird anders gehandhabt.
2) Die Leute da haben die mündliche Nachprüfung zur Kenntnis genommen, aber wissentlich ignoriert, da in der Satzung etwas vom "schriftlichen Abitur" steht. In dem Fall liegt das eigentlich rechtliche Problem, denn da beginnt eine wahrliche Wortklauberei. Da mein Freund Englisch als zweites Prüfungsfach mit erhöhten Anforderungen gewählt hat, ist es nun mal auf schriftlicher Ebene gewesen. Das Angebot, eine mündliche Nachprüfung zu machen, zählt da nun einmal mit rein und ergänzt ggf. die Abiturleistung, wodurch die schriftliche Note noch ab- oder eben aufgewertet werden kann. Alles zusammen ist dann das "schriftliche Abitur", denn das "mündliche Abitur" konnte man in NDS ja nur in einem Fach, von vornherein eine mündliche Prüfung, ablegen.
Rechtlich müssten die sich in Kiel also auf ganz dünnem Eis bewegen und notfalls kann man sich da sicherlich durch eine Klage helfen, da es schlichtweg eine Grauzone ist, die die Uni-Leute nicht weiter definiert haben.
Oder wie seht ihr das? Meinungen von Außenstehenden fände ich mal ganz interessant.
PS: Bin ich froh, dass ich meinen Platz sicher hab
