Genau, beide Vertragsparteien, der SVW sowie der Spielen haben Ihrer Leistungspflicht die aus dem Vertrag resultiert zu erbringen. Der SVW hat zwei seiner Spieler von dieser Leistungspflicht entbunden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Spielbetrieb und der Teilnahme am Trainingsbetrieb. Du beziehst Dich in der Regel auf den Spielbetrieb wo die Kadernominierung auch schon als Suspendierung verstanden werden kann aber es nicht wirklich ist. Wenn Spieler allerdings von Ihrer Leistungspflicht, der Teilnahme am Trainingsbetrieb, entbunden werden, handelt es sich um eine Supendierung wie sie im Arbeitsrecht verstanden wird. Dazu müssen wichtige Gründe vorliegen. Im Fall von Arnautovic und Elia ist dieser Grund in der besonderen Situation zu Saisonende begründen (dem Abstiegskampf) und einer vielleicht zweifelhaften aber sich auf §2 des Musterarbeitsvertrages kodifizierten Pflichten. In §2 sind die Pflichten des Lizenzspielers hinterlegt.
Die Anwendung einer solchen Suspendierung ist zwar höchst umstritten, weil die Wirksamkeit des Musterarbeitsvertrages in dieser Hinsicht bezweifelt wird, aber bis heute findet dieser Vertrag Anwendung. Weshalb ich auch nicht wirklich Interesse daran habe herzuleiten in wie weit Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Die Gesamtsituation machte es möglich die beiden Spieler zu suspendieren, sie also einseitig von seitens des Vereines vom Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft auszuschließen.
Viel Spaß damit. Das war jetzt von meiner Seite das Schlusswort zu diesem Müll.