K
Klunz
Guest
Der von Dir hier zitierte Text ist auf Beleidigungen kaum anwendbar, da eine strafrechtliche Verfolgung nur mit Zustimmung des Opfers möglich ist. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft müsste und würde zunächst bei Claudia Roth nachfragen, ob sie überhaupt eine Strafverfolgung wünscht. Eine Anzeige meinerseits wäre also für sich genommen wirkungslos und ich käme auch nie auf die Idee, jemanden anzuzeigen, der einen Dritten beleidigt hat. Das wäre ja ebenso lächerlich und dumm wie die Forderung an mich und Nicole, in diesem Fall Anzeige zu erstatten.
Quatsch mit Soße ..jeder kann eine Strafanzeige stellen, ob vom "Opfer" gewünscht oder nicht.

))Eine solche Anzeige wäre aber wirkungslos. Das habe ich geschrieben."
herrlich