Allgemeiner Politik Thread

Der von Dir hier zitierte Text ist auf Beleidigungen kaum anwendbar, da eine strafrechtliche Verfolgung nur mit Zustimmung des Opfers möglich ist. Die Polizei oder die Staatsanwaltschaft müsste und würde zunächst bei Claudia Roth nachfragen, ob sie überhaupt eine Strafverfolgung wünscht. Eine Anzeige meinerseits wäre also für sich genommen wirkungslos und ich käme auch nie auf die Idee, jemanden anzuzeigen, der einen Dritten beleidigt hat. Das wäre ja ebenso lächerlich und dumm wie die Forderung an mich und Nicole, in diesem Fall Anzeige zu erstatten.

Quatsch mit Soße ..jeder kann eine Strafanzeige stellen, ob vom "Opfer" gewünscht oder nicht.
 
ähmm nein das dürfen auch "Unbeteiligte"
Was dürfen auch Unbeteiligte? Anzeige erstatten? Natürlich dürfen sie das. Habe ich je etwas Anderes behauptet? Eine solche Anzeige wäre aber wirkungslos. Das habe ich geschrieben.

Nochmal in schlicht: Du kannst selbstverständlich morgen zur Polizei rennen und Anzeige gegen den bösen Ammerlandbremer erstatten, weil der deinen Freund den Lübecker (nur so als Beispiel) im Werder-Forum ganz übel beleidigt habe. Die Polizisten werden wohl - je nach Selbstbeherrschung - mehr oder weniger schnell mit den Augen rollen und sich nach deinem Abgang aus der Polizeiwache fragen, was das denn wohl für ein Vogel war und sich in dieser Angelegenheit gepflegt die Eier schaukeln, bis ein Strafantrag von einer Person eingeht, die dazu auch berechtigt ist..
 
Den rechtlich wirksamen Strafantrag, könnte nur Claudia Roth selbst stellen. Außerdem haben weder ich noch Nicole hier jemals zum Ausdruck gebracht, in dieser Sache Strafanzeige erstatten zu wollen. Wir haben nur unsere Einschätzung zur Strafbarkeit des betreffenden Verhaltens zum Ausdruck gebracht. Das nennt man freie Meinungsäußerung.

Klare Aussage

"Was dürfen auch Unbeteiligte? Anzeige erstatten? Natürlich dürfen sie das. Habe ich je etwas Anderes behauptet? (:))Eine solche Anzeige wäre aber wirkungslos. Das habe ich geschrieben."

Hmm irgendetwas passt da nicht.
 
Klare Aussage

"Was dürfen auch Unbeteiligte? Anzeige erstatten? Natürlich dürfen sie das. Habe ich je etwas Anderes behauptet? Eine solche Anzeige wäre aber wirkungslos. Das habe ich geschrieben."

Hmm irgendetwas passt da nicht.
Vielleicht weil dir der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag und das juristische Konstrukt eines Antragsdelikts nicht geläufig sind? Das passt alles. So langsam wird es mir aber zu langweilig, hier kostenlos zur Stopfung deiner juristischen Bildungslücken beizutragen.
 
Ammerlandbremer Du könntest ein Zeichen setzen, weil Du es unerträglich findest, das die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (u.U.) beleidigt wurde.
Und was Dein Beispiel meiner Beleidigung angeht: es würde, selbst wenn Du es wolltest, in der Praxis nicht funktionieren.
Mich zu beleidigen, da fehlt Dir einiges.
 
Vielleicht weil dir der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag und das juristische Konstrukt eines Antragsdelikts nicht geläufig sind? Das passt alles. So langsam wird es mir aber zu langweilig, hier kostenlos zur Stopfung deiner juristischen Bildungslücken beizutragen.

Hast Du vollkommen recht....also so schwer es mir auch fällt, kann ich nur sorry sagen für meine Unkenntnis zwischen Strafantrag und Strafanzeige.
 
Ich kann es dir nicht sagen, da ich nicht dabei war. Ich kenne nur die Bilder, die aus der ersten Reihe aufgenommen wurden. Wie viele Leute dabei waren, vermag ich nicht zu sagen. Auch anderes Material von den anderen "Kundgebungen" liegen mir nicht vor! Aber du kannst dir die Frage selbst beantworten, indem du verfolgst, wie diese Kundgebungen, Versammlungen und Demos ablaufen!
Die Autonomen skandieren da weniger ..... die schmeißen Steine! Die Hools/Ultras skandieren auch weniger ..... die schlagen zu!
 
Ammerlandbremer Du könntest ein Zeichen setzen, weil Du es unerträglich findest, das die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages (u.U.) beleidigt wurde.
Und was Dein Beispiel meiner Beleidigung angeht: es würde, selbst wenn Du es wolltest, in der Praxis nicht funktionieren.
Mich zu beleidigen, da fehlt Dir einiges.
Exakt deshalb ist die Rechtslage ja wie sie ist. Du müsstest dich beleidigt fühlen. Und ob das so ist, kannst nur du entscheiden und nicht Klunz.

Analog dazu kann auch nur Claudia Roth beurteilen, ob sie sich beleidigt fühlt. Warum sollte ich da ein Zeichen setzen wollen, wenn das "Opfer" in der Lage ist, dieses Zeichen selbst zu setzen oder eben auch nicht?
 
Exakt deshalb ist die Rechtslage ja wie sie ist. Du müsstest dich beleidigt fühlen. Und ob das so ist, kannst nur du entscheiden und nicht Klunz.

Analog dazu kann auch nur Claudia Roth beurteilen, ob sie sich beleidigt fühlt. Warum sollte ich da ein Zeichen setzen wollen, wenn das "Opfer" in der Lage ist, dieses Zeichen selbst zu setzen oder eben auch nicht?
Bei mir wäre auch kein öffentliches Interesse auszumachen im Gegensatz zu CR, nicht zu verwechseln mit CR7 ;)
 
Bei mir wäre auch kein öffentliches Interesse auszumachen im Gegensatz zu CR, nicht zu verwechseln mit CR7 ;)
Völlig unabhängig von der einschlägigen Rechtslage und Rechtsprechung halte ich es für eine unzumutbare staatliche Anmaßung, im Falle einer Beleidigung ein öffentliches Interesse zu postulieren. Sofern das Opfer der Beleidigung volljährig ist und nicht aus irgendwelchen Gründen für unmündig erklärt wurde, sollte man dieser Person die Entscheidung darüber überlassen, ob sie sich beleidigt fühlt oder nicht.;)
 
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