G
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Guest
Nein. Bleibt er eben nicht. Es ist ja eben nicht nur juristisch falsch. Es ist aufgrund, der einem jeden Menschen innewohnenden Würde, auch moralisch falsch.
Natürlich nicht. Es gibt in §35 StGB den entschuldenden Notstand. Juristisch wäre der Abschuss so zu werten, dass der Tatbestand erfüllt und die Rechtswidrigkeit gegeben wäre, der Pilot aber frei von Schuld wäre. So kompliziert argumentieren Juristen.
Liberalismus und Utilitarismus argumentieren anders, sie reden vom größtmöglichen Glück der größtmöglichen Zahl, und da sind 200 Tote eben weniger schlimm als 3000. Diese Abwägung muss man weiterhin treffen, da hilft den Politikern kein Gesetz der Welt und auch kein Verfassungsgericht.
Die Tatbestandsvoraussetzungen des Schuldauschließungsgrundes den entschuldigenden Notstands sind sehr eng gefasst.