Ich würde gerne unsere Mods mal aktualisieren, weil ggf. strafrechtlich relevante Äußerungen hier ja - angeblich - nicht zugelassen sind.
@Bremen @Christian Günther @BOWLINGEFO
Nach der in Deutschland herrschenden Rechtsauffassung sind Vergleiche zwischen Opfern der Shoah und ungeimpften Personen rechtlich hoch problematisch. Solche Äußerungen werden häufig als Verharmlosung oder Relativierung des Holocaust gewertet und können straf- sowie zivilrechtliche Folgen haben.
Rechtliche Grundlage
§ 130 StGB (Volksverhetzung):
Nach § 130 Abs. 3 StGB macht sich strafbar, wer unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Völkermordhandlungen (§ 6 Abs. 1 VStGB) öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost und dadurch den öffentlichen Frieden stört.
§ 130 Abs. 4 StGB erfasst das Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, wenn dies in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise geschieht.
Mögliche zivilrechtliche Folgen:
Betroffene, Angehörige oder Organisationen können zivilrechtlich gegen solche Äußerungen vorgehen, etwa auf Unterlassung, Widerruf oder Schadensersatz, gestützt auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und verwandte Ansprüche.
Gesellschaftliche und politische Bewertung
Solche Vergleiche werden von Politik, Justiz und großen Teilen der Öffentlichkeit als geschmacklos, verletzend und historisch unangemessen angesehen. Sie relativieren die Einzigartigkeit des industriell organisierten Völkermords an sechs Millionen Jüd:innen und weiteren Opfergruppen des NS-Regimes. Die Shoah gilt als beispielloses Verbrechen, das nicht mit anderen historischen oder gegenwärtigen Konflikten gleichgesetzt werden darf.