Ich kenne die genauen Statuten des DFB nicht,habe aber mein 1.Juristisches Staatsexamen in Münster/Westf. absolviert.
Meine Aussage war,daß es sich hier um eine einwandfreie Körperverletzung gehandelt hat,die weder durch Notwehr oder andere Umstände gerechtfertigt war.Bei genauem Subsumieren ist es unerheblich ob es ein Wischer oder eine Ohrfeige war!Das Zivilgericht kommt nur nach Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld nach BGB §823ff ins Spiel.Nur das dazu!
Der DFB hat einen Gestaltungsrahmen im Rahmen des Geltenden Rechtes.sonst könnte er ja einen Staat im Staate machen.
Es wäre also unlogisch würde er diese Tätlichkeit,-da nicht gerechtfertigt-,nicht sanktionieren.
Ad conclusio

ie Entscheidung ist folgerichtig und a.m.S. angemessen.
Ich hoffe,daß wir uns darüber auch nicht weiter austauschen müssen,-denn Du schreibst sehr gute Kommentare über Fußball!