Werder-Fan in Bielefeld lebensbedrohlich verletzt

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Falls sich irgendwer hierhin verirrt hat:

Das Landgericht verurteilte einen der Hauptangeklagten (20) wegen versuchten Mordes zu 4 Jahren und 10 Monaten Jugendstrafe. Außerdem hat er 35.000€ Schmerzensgeld an den schwer-verletzen Werder-Fan zu zahlen und 3000€ an einen weiteren Leicht-Verletzten.

Die 2-jährige Haftstrafe des zweiten Hauptangeklagten wurde hingegen zur Bewährung ausgesetzt.

Die 8 weiteren Angeklagten wurden zu Bewährungsstrafen zwischen 10 und 15 Monaten verurteilt, während ein weiterer freigesprochen wurde.

Quelle: http://www.weser-kurier.de/werder/v...Hauptangeklagter-verurteilt-_arid,487616.html

:tnx: :crazy:
Ich verstehe die deutsche Justiz in vielen Fällen nicht.
Zutreten konnte er wie ein großer, warum wird er nicht auch so bestraft?
 
Wie in diesem Thread geschrieben, sieht die Vorschrift eigentlich nur in Ausnahmefällen die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende vor. Warum das in der Praxis zur Regel geworden ist, ist auch mir ein Rätsel. Vermutlich denkt man, dass man diesen Leuten noch ein Chance geben sollte und ihnen nicht mit deutlich längerer Haftstrafe die Resozialisierung erschweren sollte. Allerdings sind das ja auch keine kleinen Diebstähle, sondern blinde Gewalt. Alleine zur Abschreckung (des Täters selbst und künftigen Tätern) wäre aber eine höhere Strafe sinnvoll. Das wäre alleine durch Anwendung des Erwachsenenstrafrechts schon gegeben (dann wären das sicher jetzt 7-8 Jahre).
 
Wie in diesem Thread geschrieben, sieht die Vorschrift eigentlich nur in Ausnahmefällen die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende vor. Warum das in der Praxis zur Regel geworden ist, ist auch mir ein Rätsel. Vermutlich denkt man, dass man diesen Leuten noch ein Chance geben sollte und ihnen nicht mit deutlich längerer Haftstrafe die Resozialisierung erschweren sollte. Allerdings sind das ja auch keine kleinen Diebstähle, sondern blinde Gewalt. Alleine zur Abschreckung (des Täters selbst und künftigen Tätern) wäre aber eine höhere Strafe sinnvoll. Das wäre alleine durch Anwendung des Erwachsenenstrafrechts schon gegeben (dann wären das sicher jetzt 7-8 Jahre).

Das ist ganz einfach. Es gibt mehrere Gründe.
Der erste ist die Bequemlichkeit der Richter und der Politiker.
Sind "Reiferückstände nicht auszuschließen", dann muss Jugendrecht zur Anwendung kommen.

Da sich immer irgend ein mehr oder weniger beknackter Sozialpädagoge findet, der im Rahmen der Jugendgerichtshilfe" auch den schlimmsten Täter ein idealisierendes GUtachten stellt, wenn der Täter nur (scheinbar) auf die Bemühungen des Pädagogen (meist eine sie) anspricht (wer macht das in der Lage nicht), bestünde für die Richter ein zu großes Risiko, sich bei Berufung oder Revision mit neuen Gutachten oder angeblichen Fehlern beim "Ausschluss der Reiferückstände" aufhalten zu müssen.

Deshalb werden Reiferückstände sehr oft reflexmäßig festgestellt, manchmal gar nach dem Motto: "Wer sowas macht, muss ja irgendwie zurück geblieben sein".

Außerdem ist im Hinterkopf immer noch der Gedanke, dass es nicht gut ist, wenn der Erwachsenenknast gerade labile junge Gewalttäter endgültig zu dauerhaft noch gewalttätigeren Schwerverbrechern macht.

Da im Jugendstrafrecht (zumindest theoretisch) der Erziehungsgedanke Leitmotiv des Strafvollzugs ist, wird oft die Chance gesehen, solche Leute in der Haft so positiv zu beeinflussen, dass sie hinterher nicht eine noch schlimmere Gefahr darstellen.

Die richtige Lösung wäre eigentlich, die Gesetze so zu ändern, dass bei Heranwachsenden Tätern (also über 18 bis 21 Jahre) Jugendrecht nur zur Anwendung kommt, wenn Reiferückstände positiv festgestellt werden. Dann wäre die Ausnahme wieder die Ausnahme und nicht die Regel.

Allerdings müsste man dann auch dafür sorgen, dass jüngere Täter im Erwachsenenstrafvollzug von den "richtig üblen Typen" mehr abgegrenzt werden.

Wer die wahren Zustände im deutschen Strafvollzug kennt der weiß, dass die Politik nicht bereit ist, dafür genügend Geld auszugeben. Der lacht über solche wirklichkeitsfremde Gedanken nur.
Also lässt man es so, wie es ist.

Eine etwas andere Lösung verfolgt Bayern. Dort wird zwar ebenso häufig die Ausnahme zur Regel gemacht, aber es wird nach meinem Gefühl mehr verurteilt und die Strafen sind wohl meist auch härter oder viel härter. Gerade bei Gewaltdelikten und bei Giftsachen (BtMG).Gilt auch bei Jugendstrafsachen, wenn sie das Ausmaß dieses Falls haben.

Ich wage mal zu raten, dass die sechs Jahre, die die Staatsanwaltschaft für den Haupttäter von Bielefeld beantragt hatte, von manchen bayerischen Gerichten so ausgeurteilt worden wären. Ist aber nur sehr sehr grob als Anhaltspunkt geschätzt.

Bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts kann ich mir nicht vorstellen, dass die Strafe für den Haupttäter unter 10 Jahre betragen hätte (versuchter Mord plus weitere Delikte). Eher so um die 12.

Das derzweite Hauptangeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon kam, erscheint mir unter den mir bekannten Umständen aber auch als aberwitzig.
 
Wie in diesem Thread geschrieben, sieht die Vorschrift eigentlich nur in Ausnahmefällen die Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende vor. Warum das in der Praxis zur Regel geworden ist, ist auch mir ein Rätsel. Vermutlich denkt man, dass man diesen Leuten noch ein Chance geben sollte und ihnen nicht mit deutlich längerer Haftstrafe die Resozialisierung erschweren sollte. Allerdings sind das ja auch keine kleinen Diebstähle, sondern blinde Gewalt. Alleine zur Abschreckung (des Täters selbst und künftigen Tätern) wäre aber eine höhere Strafe sinnvoll. Das wäre alleine durch Anwendung des Erwachsenenstrafrechts schon gegeben (dann wären das sicher jetzt 7-8 Jahre).

Resozialisierung hin oder her. Wer einem Menschen, der auf dem Boden liegt mit voller Kraft gegen den Kopf tritt, so das es an ein Wunder grenzt das die Person überlebt hat, so einen Irren muss ich vor der Gesellschaft schützen.
Der macht das doch bei nächster Gelegenheit wieder.
Abschrecken kann man mit höheren Strafen ausserdem niemanden.
"Wer dich erschießen will, der überlegt nicht für 10 Jahre mach ich's, für 15 nicht." (frei nach V. Pispers)
Aber man muss die Gesellschaft vor solchen Leuten schützen.

Das ein Ladendiebstahl mit Jugendstrafe geahndet wird, ok.
Aber versuchter Mord? Sorry, da hört mir jedes Verständnis bei auf.



Leider wahre Worte. :tnx:
 
Letzteres. Jedenfalls mit der Gewissheit und der allgemein gehaltenen Art mit der du das geschrieben hast.

Mit Sicherheit weiß ich das natürlich nicht, aber wer den Tod eines Menschen
so billigend in Kauf nimmt oder sogar das Ziel hat zu töten, einem am Boden liegenden mit voller Absicht und Kraft gegen den Kopf tritt,
so einer gehört länger weggesperrt als 4 Jahre und 10 Monate.
Genau wie Sexualstraftäter, Kinderschänder und Mörder. Wie oft gab es gerade bei Körperverletzungen Rückfälle, wie oft bei Sexualstraftätern?
Solche Leute gehören langfristig weggesperrt und therapiert. Und wenn es auch nur den gerinsten Verdacht gibt, das sie Rückfällig werden könnten, dürfen sie gar nicht wieder in Freiheit kommen.
Ist meione Meinung und dazu stehe ich.
 

:tnx: Guter Beitrag. Das zeigt die Problematik ganz gut auf, wie ich finde. Wie kommt es, dass du dich mit der Justiz in Bayern so gut auskennst?

Zitat von Fliegenfänger;2545092:
Resozialisierung hin oder her. Wer einem Menschen, der auf dem Boden liegt mit voller Kraft gegen den Kopf tritt, so das es an ein Wunder grenzt das die Person überlebt hat, so einen Irren muss ich vor der Gesellschaft schützen.
Der macht das doch bei nächster Gelegenheit wieder.

Trotzdem zielt die deutsche Justiz im hohen Maße auf die Resozialisierung des Täters ab. Die hohe Rückfallquote bei Jugendlichen spricht seine eigene Sprache, aber wie Sofatester gut veranschaulichte, bedarf es eben einer größeren Änderung des Systems als nur einer Gesetzesänderung.
Abschrecken kann man mit höheren Strafen ausserdem niemanden.
"Wer dich erschießen will, der überlegt nicht für 10 Jahre mach ich's, für 15 nicht." (frei nach V. Pispers)
Aber man muss die Gesellschaft vor solchen Leuten schützen.

Man muss ja nicht gleich so hoch greifen. Einen Täter, der plant einen Menschen zu ermorden, wird eine erhöhte Straferwartung sicherlich nicht davon abhalten. Ich denke aber schon, dass es auf gewaltbereite Menschen noch anders wirkt, ob jemand für 4 Jahre in den Bau geht oder für 10 Jahre. Von dem konkreten Täter ganz zu schweigen.

Das ein Ladendiebstahl mit Jugendstrafe geahndet wird, ok.
Aber versuchter Mord? Sorry, da hört mir jedes Verständnis bei auf.

Irgendwo muss das Gesetz ja geregelt sein. Entweder man ist geistig noch nicht erwachsen oder man ist es. Das muss ja unabhängig vom Vergehen oder Verbrechen beurteilt werden. Sonst wäre der Hintergedanke ja nur eine Vorspiegelung. Diesbezüglich finde ich den Vorschlag von Sofatester gut, um aus der Regel wieder die Ausnahme zu machen.
 
Wenn man in einem solchen Fall als Nebenkläger das Prozesskostenrisiko trägt, obwohl die Schuld des Angeklagten gerichtlich festgestellt wurde, ist etwas ganz gewaltig faul.

Zudem stellt sich die Frage, ob die beiden Werder-Fans ausreichend über dieses Risiko aufgeklärt wurden, als sie sich dazu entschlossen, als Nebenkläger aufzutreten, was sie nicht hätten tun müssen, um ggf. Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz zu haben.

Wenn die Beiden jetzt gegen den Kostenbescheid klagen, entsteht ein weiteres Prozesskostenrisiko. Ein Teufelskreis, den man eigentlich nur durchbrechen kann, indem man den Fall maximal publik macht und sich mit den Opfern tätig solidarisiert. Das heißt, man müsste wohl hier und in anderen Foren eine Spendensammlung organisieren. Dem SV Werder als Verein stünde es jedoch sehr gut zu Gesicht, hier mit gutem Beispiel voran zu gehen und eine nicht zu kleine Summe X bereit zu stellen, die dann bei Bedarf von uns durch Spenden aufgestockt werden könnte.
 
Wenn ich das über Twitter richtig mitbekommen habe, dann sind sowohl Arminia Bielefeld als auch Werder inzwischen in der Thematik drin und sprechen sich ab...

von daher bin ich guten Mutes dass auf diesem Wege die Kosten vorerst aufgebracht werden...

und denoch versucht wird sie von den dazu Verurteilten später weiterhin einzufordern
 
Sollte der Rechtsanwalt der Opfer diese nicht darüber aufgeklärt haben, dass so etwas im Zweifel passieren kann, müsste man sich die Kohle eigentlich von dem wiederholen können. Unglaublich so was. :wand:
 
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