Die Einzüge können auch noch lange zurückgeholt werden. In diesem Fall wurde ja ohne rechtliche Grundlage abgebucht. Soomit kann man länger als normal einen Einzug platzen lassen...
Das stimmt leider nicht. Es gilt die 6-Wochen-Frist. Seine Bank kann zwar versuchen, eine ältere Lastschrift zurückzugeben, allerdings sind die Erfolgsaussichten gering, da es in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit eine "Lastschrift der Rücklastschrift" geben wird, da diese Rücklastschrift außerhalb der 6-Wochen-Frist nicht akzeptiert werden muss.
Und in der Tat, bei jeder Rücklastschrift fallen Gebühren an, die er dann auch wird tragen müssen, wenn sich herausstellen SOLLTE, das er einen rechtmäßigen Vertrag unterschrieben hat.
Und das ist auch der Punkt, den er sofort klären sollte. Hat er -vielleicht unbewußt?- einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen? Wenn dies behauptet wird dann sollte er sich diesen schriftlich oder fernmündlich abgeschlossenen Vertrag zeigen bzw. anhören lassen.
Weitere Frage: Woher haben die seine Kontoverbindung? Die MUß er in irgendeinem Zusammenhang denen mal gegeben haben, vielleicht zu früheren Zeiten?
Mein Tip: Erst o.a. abklären, wenn kein Vertrag dererseits nachgewiesen werden kann mit Anwalt und rechtlichen Schritten drohen und erst dann -wenn dies kein Erfolg hat- einen Anwalt einschalten. Denn das ist ein teurer Spaß und lohnt sich bei den Summen auch nur, wenn die Erfolgsaussichten ziemlich hoch sind.
Bis dahin gilt: Kontoauszüge regelmäßig überprüfen (würde ich eh jedem empfehlen!) und bei evtl. weiteren Abbuchungen diese zurückgeben lassen. Das Schreiben (über den Widerruf der Einzugsermächtigung) brauchst Du dafür der Bank übrigens nicht vorzulegen, das würde dann eh -weil überflüssig- im Papierkorb dort landen.
Viel Erfolg bei der Recherche!
Gruß vom
Werder-Oldie