Zur Strafe und dem Einspruch von Guerrero: Natürlich legt man Einspruch ein. Ob das erfolgversprechend ist, sei mal dahingestellt, aber eine solche Strafe einfach so hinzunehmen, würde Fragen aufwerfen, ob man denn nichts versuchen wolle, zumindest bei Guerrero. Der Flaschenwurf war indiskutabel, das ist richtig. Guerrero zeigte sich jedoch reuig und hat sich scheinbar auch mit dem Fan irgendwie kurzgeschlossen. Insofern ist ein wesentlicher Aspekt, das Eingestehen der Schuld, bereits erfolgt. Und ob dieses Verhalten nun 3, 5 oder 10 Spiele Sperre nach sich ziehen muss / soll, ist eben eine Frage, die abseits jedweder Vernunft zu stellen ist: Es geht um DFB-Sportgerichtsbarkeit. Das ist rational oftmals nicht nachvollziehbar, was dort entschieden wird. Und deswegen ist ein Einspruch berechtigt.![]()
Das die DFB-Sportgerichtsbarkeit nicht immer ration nachzuvollziehen ist, ist ja nichts Neues. Aber wie ich bereits gesagt habe, wenn ein Fan irgendeinen Gegenstand aus dem Block aufs Spielfeld wirft und einen Spieler trifft. Der entsprechende Fan ausfindig gemacht wird, dann gibts ein sehr langes Stadionverbot. Finde die Aktion durch Guerrero ist zumindes der Versuch einer gfährlichen Körperverletzung. Daher finde ich, dass der HSV glücklich sein sollte, dass nur fünf Spiele rausgekommen sind. Für mich wäre eine wettbewerbsübergreifende Strafe (Liga/Pokal) von mindestens einem halben Jahr angemessen gewesen.

