Hamburger SV - Die Wiederaufgestiegenen

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Zur Strafe und dem Einspruch von Guerrero: Natürlich legt man Einspruch ein. Ob das erfolgversprechend ist, sei mal dahingestellt, aber eine solche Strafe einfach so hinzunehmen, würde Fragen aufwerfen, ob man denn nichts versuchen wolle, zumindest bei Guerrero. Der Flaschenwurf war indiskutabel, das ist richtig. Guerrero zeigte sich jedoch reuig und hat sich scheinbar auch mit dem Fan irgendwie kurzgeschlossen. Insofern ist ein wesentlicher Aspekt, das Eingestehen der Schuld, bereits erfolgt. Und ob dieses Verhalten nun 3, 5 oder 10 Spiele Sperre nach sich ziehen muss / soll, ist eben eine Frage, die abseits jedweder Vernunft zu stellen ist: Es geht um DFB-Sportgerichtsbarkeit. Das ist rational oftmals nicht nachvollziehbar, was dort entschieden wird. Und deswegen ist ein Einspruch berechtigt. :tnx:


Das die DFB-Sportgerichtsbarkeit nicht immer ration nachzuvollziehen ist, ist ja nichts Neues. Aber wie ich bereits gesagt habe, wenn ein Fan irgendeinen Gegenstand aus dem Block aufs Spielfeld wirft und einen Spieler trifft. Der entsprechende Fan ausfindig gemacht wird, dann gibts ein sehr langes Stadionverbot. Finde die Aktion durch Guerrero ist zumindes der Versuch einer gfährlichen Körperverletzung. Daher finde ich, dass der HSV glücklich sein sollte, dass nur fünf Spiele rausgekommen sind. Für mich wäre eine wettbewerbsübergreifende Strafe (Liga/Pokal) von mindestens einem halben Jahr angemessen gewesen.
 
Puuuuh

enges Höschen.
Aber egal. Drei wichtige Punkte!
Würde mir trotzdem mal wünschen, ein Spiel so souverän vom HSV in der BuLi zu sehen wie euer Auftreten gegen Freiburg.

stimmt...die sperre hätte viel länger und vor allem wettbewerbsübergreifend ausfallen müssen! :tnx:

Müssen schon mal gar nicht.
Es gibt wohl in der Rechtsprechung - egal wo - selten einen Fall, wo alle mit einem Strafmaß zufrieden sind. Es gibt immer welche, für die ist ein Urteil zu lasch, andere finden es zu hart.

Ich fand es ganz angebracht.

Trotzdem kann ich gut nachvollziehen, dass der HSV versucht, die aktuelle Situation mit dem Einspruch zu verbessern.
Kann mir auch keiner erzählen, dass es einen BuLi verein gibt, der das nicht versuchen würde.
Das wäre ziemlich naiv!

Wie gesagt: ich fand die Strafe angebracht.
Was mir allerdings auf den Sack geht, ist die öffentliche Wahrnehmung.
Er hat sich gehen lassen und einen dummen Fehler gemacht, scheint den Fehler zu bereuen und wird bestraft.
Da werden mir zu viele Wellen in den Pudding geprügelt.


Der Spieler hat sich provozieren lassen und im Affekt reagiert.
Dafür wird er in der Öffentlichkeit verurteilt.
Zu Recht!
Aber gerade in Foren, die dem HSV nicht sonderlich nahe stehen, ist das schon ziemlich extrem. Und das hat meiner Meinung dann icht mehr viel mit objektiver beurteilung zu tun... auf beiden Seiten

Vergleicht man das mit einer anderen Situation:

Der Spieler hat sich provozieren lassen und im Affekt reagiert.
Die Reaktion der Öffentlichkeit: Verständnis für den Täter ... und das Opfer wird öffentlich angeprangert... allerdings nicht von mir.
WM- Endspiel 2006.

Die Wahrheit liegt vermutlich irgendwo in der Mitte.
 
Der Spieler hat sich provozieren lassen und im Affekt reagiert.
Dafür wird er in der Öffentlichkeit verurteilt.
Zu Recht!
Aber gerade in Foren, die dem HSV nicht sonderlich nahe stehen, ist das schon ziemlich extrem. Und das hat meiner Meinung dann icht mehr viel mit objektiver beurteilung zu tun... auf beiden Seiten

Wenn Guerrero die Flasche nur aus "Lust" oder "Frust" geworfen hätte, dann wäre für mich eine mehrjährige Sperre das Mindeste. Gerade weil er provoziert worden ist und er im Affekt handelt, halte ich eine Strafe von einem halben Jahr für durchaus angemessen. Nochmal wir reden hier zumindest über eine versuchte gefährliche Körperverletzung. Im richtigen Leben sieht das StGB hier eine mindestens eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten vor. In minderschweren Fällen von 3 Monaten, wobei der hier vielleicht noch gerade zu argumentieren wäre. Gerechtfertig oder entschuldig ist juristisch durch die Situation auch nicht. Nur mal eben um klarzustellen, über was für einen Sachverhalt wir hier reden.
Finde es eher absurd, wie die Aktion von Guerrero verharmlost wird. Man stelle sich vor der Fan hätte sein Augenlicht verloren.
 
ob ein Spieler auf dem Platz abseits des Spielgeschehens wegen einer Provokation eine Tätigkeit aus Affekt begeht, oder das neben dem Platz macht...
für mich zumindest beides ähnlich verwerflich und kein großer Unterschied.
Gibt einige Situationen im Fussball, wo ich mich gefragt habe, warum der geschädigte Spieler nicht Strafanzeige gestellt hat.
 
ob ein Spieler auf dem Platz abseits des Spielgeschehens wegen einer Provokation eine Tätigkeit aus Affekt begeht, oder das neben dem Platz macht...
für mich zumindest beides ähnlich verwerflich und kein großer Unterschied.
Gibt einige Situationen im Fussball, wo ich mich gefragt habe, warum der geschädigte Spieler nicht Strafanzeige gestellt hat.

Kann man nicht. Sobald ich den Fussballplatz als Spieler betrete, ich einwillige, dass am Körper verletzt werden kann, sofern es sich eben um für den Sporttypische Verletzungshandlungen handelt. Hierzu gehören auch beim Fussball Tätlichkeiten. Dazu gehört aber nicht, wenn ein Spieler einen Fan angreift oder ein Fan einen Spieler.
 
Whow....
für alle Aggros ja dann wohl das Paradies.
Da kann man jemanden umhacken oder umhauen, egal ob beim Kampf um den Ball oder abseits des Spielgeschehens.
Rote Karte, einige Wochen Sperre, und dann geht der "Spass" von vorne los.
Hauptsache alles passiert auf dem Platz.
;)
 
Nochmal wir reden hier zumindest über eine versuchte gefährliche Körperverletzung. Im richtigen Leben sieht das StGB hier eine mindestens eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten vor. In minderschweren Fällen von 3 Monaten, wobei der hier vielleicht noch gerade zu argumentieren wäre.

Dann warten wir doch mal ab. Wenn hier tatsächlich eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit ermitteln und Guerrero entsprechend angeklagt werden. Die Teilnahme an einem Fußballspiel bewirkt nämlich nicht, dass man plötzlich über dem Gesetz steht. Dieser "im richtigen Leben" Zusatz zieht hier also nicht.

Je nachdem, ob tatsächlich gege Guerrero vorgegangen wird, und falls ja, was das Ergebnis des ganzen sein wird, werden wir dann sehen, ob hier tatsächlich "versuchte gefährliche Körperverletzung" vorliegt. Bis dahin sollte man sich mit solchen Behauptungen doch besser zurückhalten.
 
Whow....
für alle Aggros ja dann wohl das Paradies.
Da kann man jemanden umhacken oder umhauen, egal ob beim Kampf um den Ball oder abseits des Spielgeschehens.
Rote Karte, einige Wochen Sperre, und dann geht der "Spass" von vorne los.
Hauptsache alles passiert auf dem Platz.
;)

Ein Übermaß wird niemand akzeptieren. Und dem willigt auch niemand ein. Aber leider handelsübliche Dinge werden immer wieder passieren. Und darauf muss man sich eben einstellen.

Dann warten wir doch mal ab. Wenn hier tatsächlich eine versuchte gefährliche Körperverletzung vorliegt, wird die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit ermitteln und Guerrero entsprechend angeklagt werden. Die Teilnahme an einem Fußballspiel bewirkt nämlich nicht, dass man plötzlich über dem Gesetz steht. Dieser "im richtigen Leben" Zusatz zieht hier also nicht.

Je nachdem, ob tatsächlich gege Guerrero vorgegangen wird, und falls ja, was das Ergebnis des ganzen sein wird, werden wir dann sehen, ob hier tatsächlich "versuchte gefährliche Körperverletzung" vorliegt. Bis dahin sollte man sich mit solchen Behauptungen doch besser zurückhalten.

Als Jurist erlaube ich mir eine Meinung zu dem Vorfall zu haben. Für mich liegt, soweit ich das erkennen kann, zumindest der Versuch einer gefährlichen KV vor. Sollte der Zuschauer Verletzungen davon getragen haben, dann reden wir sogar von einer vollendeten.

Die StA wird das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbtrages höchstwahrscheinlich einstellen.
 
Ein Übermaß wird niemand akzeptieren. Und dem willigt auch niemand ein. Aber leider handelsübliche Dinge werden immer wieder passieren. Und darauf muss man sich eben einstellen.



Als Jurist erlaube ich mir eine Meinung zu dem Vorfall zu haben. Für mich liegt, soweit ich das erkennen kann, zumindest der Versuch einer gefährlichen KV vor. Sollte der Zuschauer Verletzungen davon getragen haben, dann reden wir sogar von einer vollendeten.

Die StA wird das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbtrages höchstwahrscheinlich einstellen.

Warum können sich die "Reichen" aus sowas immer rauskaufen und jeder andere depp muss zich sozialstunden machen?
 
Warum können sich die "Reichen" aus sowas immer rauskaufen und jeder andere depp muss zich sozialstunden machen?

Stimmt so nicht. Das was du "Sozialstunden" nennst ist idR eine Strafe aus dem Jugenstrafrecht. Das Einstellen eines Verfahrens gegen eine Geldauflage ist ein Istrument der Strafprozessordnung. Geldauflagen werden auch gegen "Nichreiche" verhängt, welche sie dann in angemessenen Raten bezahlen können. Auch die Höhe der Geldauflage richtet sich selbst schon am jeweiligen Einkommen aus.
 
Stimmt so nicht. Das was du "Sozialstunden" nennst ist idR eine Strafe aus dem Jugenstrafrecht. Das Einstellen eines Verfahrens gegen eine Geldauflage ist ein Istrument der Strafprozessordnung. Geldauflagen werden auch gegen "Nichreiche" verhängt, welche sie dann in angemessenen Raten bezahlen können. Auch die Höhe der Geldauflage richtet sich selbst schon am jeweiligen Einkommen aus.

Nun nimm ihm doch nicht die Illusionen vom bösem System.
 
naja wenn man es nicht bezahlen kann, kann dann gibts auch ne alternative :lol:

man könnte dann auch je nachdem wie hoch der geldbetrag ist die strafe acuh absitzen
 
... Aber leider handelsübliche Dinge werden immer wieder passieren. Und darauf muss man sich eben einstellen.

Da bin ich ganz bei dir.
Im Kampf um den Ball / um eine vorteilhafte Situation trifft dies sicherlich zu.

Was "handelsüblich" ist und was nicht, müsste dann in dem Zusammenhang geklärt werden.
Die Tat von PG war sicher nicht "handelsüblich".

Allerdings ist in meinem laienhaften Rechtsempfinden ein Ellenbogenschlag oder ein Kopfstoß auf den Brustkorb/Solarplexus 50m entfernt vom Ball im Affekt in einem Fussballspiel ebenso wenig handelsüblich und ein vergleichbares Vergehen wie ein Plastikflaschenwurf nach Abfiff im Affekt.
Zumal es Situationen auf dem Spielfeld gibt, wo man eine Affekthandlung durchaus in Frage stellen kann und das zT schon fast geplant wirkt.
Denn ich gehe nicht davon aus, dass man sich auf einem Fussballfeld in/auf einem rechtsfreien Raum befindet bzw. dass die Zuschauer unter eine andere Rechtsprechung fallen dürfen als Fussballspieler.

Als Jurist erlaube ich mir eine Meinung zu dem Vorfall zu haben...

Das erlaube ich mir mal auch als Bürger dieses Landes. ;)
 
Da bin ich ganz bei dir.
Im Kampf um den Ball / um eine vorteilhafte Situation trifft dies sicherlich zu.

Was "handelsüblich" ist und was nicht, müsste dann in dem Zusammenhang geklärt werden.
Die Tat von PG war sicher nicht "handelsüblich".

Allerdings ist in meinem laienhaften Rechtsempfinden ein Ellenbogenschlag oder ein Kopfstoß auf den Brustkorb/Solarplexus 50m entfernt vom Ball im Affekt in einem Fussballspiel ebenso wenig handelsüblich und ein vergleichbares Vergehen wie ein Plastikflaschenwurf nach Abfiff im Affekt.
Zumal es Situationen auf dem Spielfeld gibt, wo man eine Affekthandlung durchaus in Frage stellen kann und das zT schon fast geplant wirkt.
Denn ich gehe nicht davon aus, dass man sich auf einem Fussballfeld in/auf einem rechtsfreien Raum befindet bzw. dass die Zuschauer unter eine andere Rechtsprechung fallen dürfen als Fussballspieler.


Nein. Der Fussballplatz ist kein rechtsfreier Raum. Wird es auch nie sein. Aber Ellbogenschläge, Kopfnüsse etc. gehören leider Gottes zu den "typischen Fouls", welche auch im Fussball vorkommen. Bei besonders extremen Gewalttaten während eines Fussballspiels, gab es ja schon diverse Verhandlungen und auch Urteile durch die staatliche Gerichtsbarkeit. Eine Massenschlägerei unter Spieler gehört beispielsweise nicht zudem, womit ich auf dem Fussbalplatz rechnen kann. Mit einem Ellbogenschlag muss man leider wohl rechnen. Es wird aber immer ne Einzelfallentscheidung bleiben, wo die Grenze gezogen wird.
Der Zuschauer selbst ist aber an dem Fussballspiel gar nicht beteiligt. Das ist der Unterschied. Auch muss mal gar nicht damit rechnen, dass mir nen Fussballer ne Flasche ins Gesicht ballert, egal was ich sage. Hier wäre es dann vielleicht mal angezeigt solche Zuschauer wegen Beleidigung anzuzeigen, wenn man das denn will. Allerdings wird das in einem Fussballstadion sehr schwierig. Bei Spielen in unteren Ligen kommt aber auch so etwas durchaus vor. Insbesondere auch durch Schiedsrichter.
 
War wohl leider nicht zu verhindern, dass Boateng den Verlockungen des großen Geldes aus Manchester erliegt. Ich bin mal gespannt, ob er den Sprung in die Premier League schafft. Bisher haben das ja nur wenige deutsche (National)Spieler erfolgreich fertig gebracht.

Jetzt kann die Scouting-Abteilung des HSV im Verbund mit dem Management zeigen, dass es auch ohne Beiersdorfers Talente in diesem Bereich geht. Wenn die "Kriegskasse" des HSV gut gefüllt ist (12,5 Mio. € haben die Scheichs aus Manchester ja mal wieder überwiesen an die Elbe), dürfte ein adäquater Ersatz zu finden sein. :tnx:
Oder Alex Silva kommt zurück... :D

[ironie]
Vielleicht bringt Siegenthaler ja schon jemanden mit... ;)
[/ironie]
 
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