Nein, denn der Einsatz von Gewalt zum Erzwingen von Aussagen ist illegal, somit ist auch die Androhung illegaler Mittel nicht rechtens. "Der Zweck heiligt die Mittel" ist ein Grundsatz, der in einem Rechtsstaat nun mal keine Berechtigung hat. Zwar hat er ohne Zweifel die elementarsten Rechte seines Opfers und dessen Eltern brutal verletzt, aber das setzt für ihn die Schutznormen des Rechtsstaats nicht außer Kraft, so ungerecht sich das auch anfühlen mag. Nicht vergessen darf man dabei auch, dass eine Verurteilung des Mörders ohne sein Geständnis vor Gericht schwierig geworden wäre, weil die Beweise, die durch die Folterandrohung erlangt wurden, alleine möglicherweise keinen Bestand gehabt hätten.
Insofern war das Urteil zur Entschädigung völlig in Ordnung, zumal die Entschädigungssumme im unteren Bereich des möglichen Spielraums angesiedelt ist und sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz ausgeschlossen wurden. Darüber hinaus wird der Mörder von dem Geld offenbar auch keinen Cent sehen, da es mit den Schulden verrechnet wird, die er noch aus seinem Mordprozess beim Staat hat:
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