Und genau diese Annahme ist schlicht weg falsch!
Sie haben den Sachverhalt verstanden, leider verstehst du ihn nicht.
Ich habe in den letzten 13 Jahren unzählige Verträge verhandeln müssen, und muss mir immer wieder Verträge mit den CBC's und Kommentierungen im Nachgang durchlesen.
Auch hier ist deine Annahme und Aussage einfach nur falsch.
Im Gegensatz zu Dir habe ich die Fälle explizit dargestellt und Argumente gebracht, während Deine einzige Aussage darin besteht, meine Darstellung sein falsch, ohne dies entsprechend begründet zu haben.
Letztmalig für Dich:
Ein Vertrag kommt mit einem Angebot und einer Annahme des Angebots zustande. Erforderlich sind zwei aufeinander abgestimmte Willenserklärungen. Einzig, ein "freibleibendes" Angebot ist nicht bindend.
Hoffenheim hat ein schriftliches/telefonisches Angebot (Fax, Mail, Brief, Anruf etc.) gemacht, was die 1. Willenserklärung darstellt. Hätte Werder dem zugestimmt (2. Willenserklärung), wäre ein Vertrag zustande gekommen.
Ein Angebot darf wiederum nicht mit einer Anfrage verwechselt werden. Würde es sich um Letztere handeln, führt man tatsächlich keine Verhandlung. Eine Anfrage beinhaltet eben nur zu eruieren, ob der Spieler grundsätzlich verfügbar sei und welche Inhalte (Ablöse, Boni etc.) man sich vorstelle.
Beispiel:
Schritt 1:
Ich rufe einen potentiellen Kunden XY an und frage diesen, ob er in der 1. Juliwoche Zeit für die Implementierung eines neuen Servers habe. .
Schritt 2:
Nach der positiven Beantwortung des neuen Kunden er habe die nötige Zeit, biete ich meine Leistungen zum Betrag XYZ, inkl. Zahlungsziel etc. an Ein klassisches Angebot (1. Willenserklärung). Der Neu-Kunde ist mit meinen Konditionen nicht einverstanden und lehnt dankend ab. Das 1. Angebot ist somit hinfällig, jedoch ist jederzeit davon auszugehen, dass der Kunde mich um verbesserte Konditionen gebeten hat, die ich ihm in einem 2. Angebot (1. Willenserklärung) auch gewähre. Nun nimmt der Kunde mein Angebot an (2. Willenserklärung) und ein Vertrag kommt zustande.
Die Zeit der Angebotserstellung ist eine Verhandlung die über ein Angebot zum Vertragsabschluss führte. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, ob ich das telefonisch, per Mail, Zoom oder persönlich vor Ort erfrage. Wir befinden uns in keiner Verhandlung. Lediglich der Ausgang - Annahme oder Ablehnung bestimmt das Zustandekommen eines Vertrags.