Corona mit Fokus auf Folgen für den Fussball

jupp. 1x wenn ich merke ich habe einen Teil, der für die Gesamtaussage wichtig ist, vergessen. Und denn noch 1-2x wenn ich sehe, da war was für das Verständnis der Aussage ungünstig formuliert. stelle bitte fest: das geschieht immer sehr, sehr zeitnah. Nicht erst nach eingegangener Reaktion. Aber stimmt schon. Ich warte künftig etwas länger mit dem Absenden. Hab ich mitgenommen. Danke
 
Ich fahre gleich meine Vermieterin ins Krankenhaus. Sie war in Skandinavien im Urlaub. Mal schauen.

Ja und? Selbst wenn sie jetzt etwas mitgebracht hat, was ich nicht glaube. Es war ihre freie Entscheidung, dorthin in den Urlaub zu fahren, genau so, wie meine ängstlichen Schwiegereltern trotz Lungenkrankheiten entschieden haben, ihre letzten Jahre nicht so leben zu wollen, wie es die Politik gerne hätte. Das ist auch kein Leben, vor allem und jedem Angst haben zu müssen.

Jeder kann selbst auf sich aufpassen, war immer so. In 8 Monaten 9000 MIT/nicht DURCH Corona verstorbene, das ist nichtmal die Zahl, die innerhalb von 4 Tagen in Deutschland sterben. Das soll eine Pandemie sein? Dafür viele Tausend Grippetote weniger, die blieben dieses Jahr fast gänzlich aus. Guter Tausch, würde ich sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da verstehe einer die Schweden.
Wenn sie so überzeugt waren, frage ich mich, warum sie im Februar nicht die Grenzen dicht gemacht und alle Einwohner mit Corona angesteckt haben. Dann wäre nach 4 Wochen das Thema durch gewesen.

Hätten sie tun können, und wenn sie dabei nicht die Fehler mit den Altenheimen gemacht hätten, wie Italien übrigens auch, dann hätten die Medien des betreuten Denkens weniger zu schreiben gehabt. Man hätte sich dann woanders her etwas aus der Nase ziehen müssen.
 
übrigens Tausch: ich bedanke mich für den regen AusTAUSCH, SchlagabTAUSCH, oder wie auch immer für heute. Mein Urlaub (zuhause) ist durch. Ich darf ab morgen wieder meinen gesellschaftlichen Teil beiSTEUERN und STEUERN erwirtschaften. damit gibt es hier, zumindest von mir, auch weniger Sarkasmus. bis demnächst mal
 
Sorry, du vermischt hier zwei Dinge die nichts miteinander zu tun haben. Ich weiß auch gar nicht was es da überhaupt zu diskutieren gibt wenn gesagt wird, dass in einer Mehrheitsgesellschaft nunmal die Regeln gelten für die die Mehrheit sich entscheidet. WIE es zu der Mehrheit gekommen ist, ob durch indirekte Demokratie, direkte Demokratie oder von mir aus gekaufte Stimmen, spielt überhaupt keine Rolle. Es spielt einzig und allein eine Rolle das man sich in einer Gesellschaft auf Regeln verständigt und daran hält und UNSERE Regeln sagen, das Mehrheiten die Regeln für das Zusammenleben bestimmen. Und um die Wortwahl des Kommentars zu wiederholen: Genau das ist der Grund weshalb du beim Einkaufen eine Ups, ich muss meine Wortwahl ändern ;) Hose trägst und nicht nackt bist, weil die Mehrheit das nunmal so will. Ohne Volksabstimmung. Ohne direkte Demokratie.
Hä? Natürlich spielt es eine Rolle, auf welche Weise die Regeln des Zusammenlebens bestimmt werden.
 
hier ist einer. sofern nach in Deutschland erfolgreich durchgeführter Feldstudie zur Anwendung zugelassen. Jetzt kennste einen. Habe in meiner Kindheit eh schon alle gängigen Impfungen durchlaufen und bin deshalb sowieso schon fremdgesteuert. Was soll mir also passieren, außer das es vielleicht doch nicht funktioniert?
Jedes mal wenn du Kopfschmerzen hast die Impfung schuld. :D So war die Erklärung einer Person der Aluhutträgerfraktion mit der ich über solche Dinge gesprochen habe.
 
Hä? Natürlich spielt es eine Rolle, auf welche Weise die Regeln des Zusammenlebens bestimmt werden.

Grundsätzlich, klar. Aber ich rede ja von einer Mehrheitsgesellschaft. Also keine Erbmonarchie der Diktatur oder sowas. Eine Gesellschaft in der Mehrheiten darüber entscheiden wie unser Modell aussieht. Ob wir dafür Wahlmänner/Frauen bestimmen, ob wir Abgeordnete wählen, ob wir direkt bestimmen, ist am Ende des Tages irrelevant weil es nur verschiedene Ausprägungen eines Mehrheitssystems sind. Wichtig ist das Ergebnis bzw. die Akzeptanz des Ergebnisses. Abseits von Zwang und Strafe, wie in einem autoritärem System, gibt es eben nur Freiwilligkeit und Respekt.
 
Mh, ich glaube, dass genau das nicht geht, daher mein Verweis auf die Ewigkeitsklausel. Denn mMn. verstößt eine Todesstrafe gegen das GG in seiner heutigen Form. Selbst wenn man in Art. 2 berücksichtigt, dass geschrieben wird

In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
so gilt das nicht für die allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auf genau diese bezieht sich aber unser Grundgesetz explizit und dort sagt Artikel 3 ohne Einschränkung:

Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Und dagegen hilft eben keine 2/3 Mehrheit sondern nur eine gänzlich neue Verfassung.
Unabhängig von der hier sinnbefreiten Diskussion wäre es interessant zu erfahren, ob Art. 79 anzuwenden ist auch auf Änderung von Art.102, oder ob eben dieses gemäß dem von dir angeführten Art. 3 außer Kraft gesetzt würde. Mal schauen, ob man Klarheit in der Frage finden kann.
 
Mal schauen, ob man Klarheit in der Frage finden kann.

Braucht man mMn. nicht weil es, wie du es treffend beschreibst, sinnbefreit ist bzw wäre. Jedenfalls in einer aufgeklärten Gesellschaft und die sind wir ja trotz der Schreihälse. Aber das wird jetzt langsam arg politisch und vielleicht sollten wir, zumal wir in der Sache eh einer Meinung sind, nicht die Mods auf den Plan rufen. Von daher beende ich das von meiner Seite her mit einem :beer:
 
Braucht man mMn. nicht weil es, wie du es treffend beschreibst, sinnbefreit ist bzw wäre. Jedenfalls in einer aufgeklärten Gesellschaft und die sind wir ja trotz der Schreihälse. Aber das wird jetzt langsam arg politisch und vielleicht sollten wir, zumal wir in der Sache eh einer Meinung sind, nicht die Mods auf den Plan rufen. Von daher beende ich das von meiner Seite her mit einem :beer:
:beer:
 
Wenn mich ein Thema gefangen hat. :DHieraus das abschliessende Fazit:
Könnte in Deutschland unter irgendwelchen Voraussetzungen die Todesstrafe wieder eingeführt werden?
Friedel1848
Das ist unter Juristen (insb. Verfassungsrechtlern) umstritten.

Art. 102 GG:

Die Todesstrafe ist abgeschafft.

Somit würde, nach aktuellem Stand, die Einführung der Todesstrafe gegen das Grundgesetz, unsere Verfassung verstoßen. Jedes Gesetz, das die Todesstrafe einführt, wäre demnach eindeutig verfassungswidrig.

Allerdings kann man auch das Grundgesetz ändern. Das steht in Art. 79 GG und ist auch schon das eine oder andere Mal passiert. Für eine Grundgesetzänderung benötigt man eine zwei Drittel Mehrheit im Bundestag und eine zwei Drittel Mehrheit im Bundesrat. Diese Hürden müssten also zunächst einmal genommen werden.

Theoretisch könnte man also nach Art. 79 Abs. 1 und 2 GG den Art. 102 GG aufheben oder abändern, sodass die Todesstrafe wieder erlaubt ist.

Einige Juristen bejahen diese grundsätzliche theoretische Möglichkeit (ohne sie dadurch zu befürworten). Andere wiederum sagen, dass das auch theoretisch nicht möglich sei. Als Grund führen sie vor allem Art. 79 Abs. 3 GG an:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche [...] die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Art. 1 GG behandelt die Menschenwürde. Sie ist unantastbar. Einige Juristen sagen, die Einführung der Todesstrafe würde gegen die Menschenwürde verstoßen. Vorausgesetzt, das ist tatsächlich so, würde eine Verfassungsänderung, die die Todesstrafe wieder einführt, gegen Art. 79 Abs. 3 GG verstoßen. Es gäbe dann also verfassungswidriges Verfassungsrecht - das wäre ebenso nichtig wie "normale" Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen.

Folgt man also der Meinung, dass die Durchführung der Todesstrafe gegen die Menschenwürde verstößt, so ist die Wiedereinführung der Todesstrafe unter der Geltung des Grundgesetzes als unserer Verfassung unmöglich. Folgt man dagegen der Meinung, dass die Todesstrafe grundsätzlich nicht die Menschenwürde verletzt, so besteht zumindest die theoretische rechtliche Möglichkeit, die Todesstrafe durch eine Verfassungsänderung wieder einzuführen.

Ein zusätzliches Hindernis wäre allerdings auch das Unionsrecht. Die Todesstrafe wurde zwar bei Einführung der EMRK (Europäische Menschrechtskonvention) noch nicht abgeschafft oder verboten, sondern generell zugelassen. Durch das Zusatzprotokoll Nr. 6 wurde die Todesstrafe dann auf Fälle begrenzt, in denen sie durch eine Kriegsgerichtsbarkeit verhängt werden konnte. Schließlich hat man die Todesstrafe auf europäischer Ebene durch das Zusatzprotokoll Nr. 13 zur EMRK komplett abgeschafft.

Würde Deutschland also - die theoretische Möglichkeit nach dem nationalen Recht vorausgesetzt - die Todesstrafe wiedereinführen, so würde man immer noch gegen europäisches Recht verstoßen.

Also: Ohne gegen geltendes Recht und geltende internationale Verträge zu verstoßen könnte man die Todesstrafe in Deutschland nicht wiedereinführen.
:beer:
 
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