Mh, ich
glaube, dass genau das nicht geht, daher mein Verweis auf die Ewigkeitsklausel. Denn mMn. verstößt eine Todesstrafe gegen das GG in seiner heutigen Form. Selbst wenn man in Art. 2 berücksichtigt, dass geschrieben wird
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
so gilt das nicht für die allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Auf genau diese bezieht sich aber unser Grundgesetz explizit und dort sagt Artikel 3 ohne Einschränkung:
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
Und dagegen hilft eben keine 2/3 Mehrheit sondern nur eine gänzlich neue Verfassung.