Ich zitiere mich mal selber, weil ja Nicole den unsachlichen Post von Steinkogler liked.
Meine Frage war rein sachlicher Natur und hatte einen berechtigten Hintergrund.
http://www.mdr.de/sachsen/vorrangpruefung-wird-ausgesetzt-100.html
http://www.zeit.de/hamburg/stadtleben/2016-08/elbvertiefung-08-08-16
"
Für einen Zeitraum von drei Jahren
wird nun auf die Vorrangprüfung verzichtet. Damit wird Asylbewerbern und Geduldeten die Beschäftigungsaufnahme erleichtert. Sie können auch für eine Tätigkeit in der Leiharbeit in Sachsen zugelassen werden.
Die zuständige Arbeitsagentur muss demnach nicht mehr prüfen,
ob bevorrechtigte Arbeitnehmer (z.B. deutsche Staatsangehörige oder EU-Bürger) für eine zu besetzende Stelle zur Verfügung stehen. Dieses Prozedere war bisher bei freien Stellen einzuhalten, ehe diese von einem Asylbewerber besetzt werden konnte. "Die Aussetzung der Vorrangprüfung hat aber nicht zur Folge, dass die Überprüfung der Arbeitsbedingungen hinfällig wird", betont Dulig. Ein Missbrauch der neuen Regelung - etwa durch ein Absenken der Sozial- oder Lohnstandards - werde so unterbunden."
Also eine ganz sachliche Frage, die sofort mit ideologischen Gedankengut "bekämpft" und geliked wird. Erst der, wie wird hier immer so gern gesagt, "Äpfel mit Birnen Vergleich" zu Gewalt- und Straftaten und jetzt dies. Ja die Unsachlichen sind immer die Anderen.