Hin und wieder lernt man was im DoPa, Rethy meint, dass der Torwart im Fünfer gar nicht geschützt ist laut Regelwerk.
Das wusste ich noch nicht, wenn es denn stimmt aber ich denke trotzdem dass sich das in den Köpfen auch der Schiris manifestiert hat.
Der Torhüter hat keine Sonderrechte, es gilt jedoch im Torraum, dass der Schiedsrichter den Torhüter schützen muss. Insofern gibt es diese Regelung schon, nur nicht so, wie sie oft von den Experten kommuniziert wird.
Zitat:
Vergehen gegen Torhüter
- Hindert ein Spieler den Torhüter daran, den Ball aus seinen Händen abzuspie- len, gilt dies als Vergehen.
- Tritt ein Spieler den Ball oder versucht er, den Ball zu treten, während der Torhüter diesen abspielen möchte, wird der Spieler bestraft.
- Das Behindern des Torhüters durch unfaires Bedrängen, z. B. bei einem Eckstoß, gilt als Vergehen.
Es ist jetzt Auslegungssache des Schiris, was unfaires Bedrängen ist.
, weil er mir versprochen hat Werder würde diese Saison punktgleich mit Dortmund sein... 



