Es ist die Bild deswegen ist das schwer rauszulesen aus welchen Gründen genau man darüber diskutieren sollte das Erwachsenstrafrecht anzuwenden. Eigentlich ist das doch in dem Fall gar nicht möglich, auf Grund des Alters. Zumindest wäre das doch bei uns in Dtl so, wenn mich nicht alles täuscht. Es geht doch bei dieser Unterscheidung nicht um die Schwere der Tat, sondern um den Täter inwiefern er dafür zur Verantwortung zu ziehen ist.
In Deutschland ist man ja erst mit 14 überhaupt strafmündig.
Aber in den USA ist das, soviel ich weiss ganz anders und auch von Bundesstaat zu Bundesstatt unterschliedlich. Also durchaus möglich, dass der Junge lebenslang hinter Gitter kommt.
Strafmündig mit 14, und dann gilt bei uns das Jugendstrafrecht, d.h. es gibt eine mildere Anwendung des EW-Strafrechts bis hin zu einem Alter von 23 (?), wenn man dem Täter nachweisen kann, dass er noch nicht altersgemäß gereift ist. Das muss ein Psychiater abklären. Denn wer in der Jugend sehr viel Schweres hat durchmachen müssen, wie dieser Junge in USA, hat natürlich Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung. In D geht man zum Glück davon aus, dass mit Hilfe von (Re)Sozialisierungmaßnahmen eine Nachreifung und damit eine positive Entwicklung möglich ist.
In den USA dagegen gilt die reine Strafe und Sühne dafür.
@firedangerboy
Mit 13 nicht mehr zu retten? Warst du mit 13 schon eine gereifte Persönlichkeit? Du würdest aber sehr schnell einen Menschen aufgeben .....

