Man mag im Fall Gäfgen zwar der Ansicht sein, dass ihm das Androhen von Schmerzen nicht geschadet hat und dass er sogar für seine abscheuliche Tat jede Menge Schmerzen verdient hätte, aber dennoch hat das Folterverbot absolute Berechtigung. In diesem Fall hat es zwar eine durch und durch verabscheuenswerte Kreatur getroffen, aber wenn man solche Vorgehensweisen zuließe, bestünde auch die Gefahr, dass früher oder später ein Unschuldiger betroffen wäre. Deswegen muss Folter ebenso wie die bloße Androhung verboten bleiben, und deswegen steht dem Unhold auch ein Schmerzensgeld zu. Mit etwas Glück wird er davon aber keinen Cent genießen können, da er - wenn ich mich recht erinnere - noch Gerichtskosten aus seinen vorherigen Prozessen schuldig geblieben ist.

Da bin ich voll und ganz Deiner Meinung. Sonst begibt man sich auf eine schiefe Ebene und rutscht nur tiefer in den Sumpf mit irgendwelchen Ausnahmen. Trotzdem fand ich es imposant gestern, beide Artikel im Spon untereinander zu finden und war überrascht den Unterschied hinsichtlich des qualitativen Niveaus der Rechtstaatlichkeit derart präsentiert zu bekommen.
Hier ist sicher nicht alles Gold was glänzt, aber es geht weitaus schlechter.



