Das jetzige Urteil wäre das normale Urteil bei Spielabbruch. Aber es hat keinen Spielabbruch gegeben. Und wenn im Urteilsspruch mit drin steht, der Schiedsrichter hätte das Spiel abbrechen müssen, kann man auf Fehlentscheidung des Schiedsrichters plädieren. Dies würde ein Wiederholungsspiel bedeuten, wie damals bei dem Helmer Phantomtor.
Das wäre für mich auch die beste Lösung. Eine sportliche Lösung.
Das wäre für mich auch die beste Lösung. Eine sportliche Lösung.

