Spalten wir mal ein paar Haare: Ist es möglich, dass du statt 'handeln' vielleicht 'entscheiden' meintest?dann konnte Werder gar nicht handeln.
Alternativlos ist bspw.im Juristendeutsch, wenn eingeräumtes (Entscheidungs-)Ermessen (Rechtsfolge nach Tatbestandsmerkmalen negativ, Ablehnung und Rechtsfolge nach Tatbestandsmerkmalen positiv, bewilligt) durch Vorliegen qualitativ ausreichender Tatbestandsmerkmale u.U. keine Auswahl aus zwei möglichen Entscheidungen mehr zulässt (siehe auch 'gebundenes Ermessen').


