ich frage mich bei vielen tatort-produktionen, welche leute vom fach die regisseure beraten.
die gestrige münchner jubiläums-inszenierung war wieder so eine....weit ab jeder realität.
da wird ein täter wegen mordes zu lebenslanger haft verurteilt und das ermittler-pärchen batic-leitmayr entscheidet aus ´nem schlechten bauchgefühl heraus, den fall nochmal aufzunehmen. dem herrn batic, der den täter ja zuvor mit seinem teampartner auf die anklagebank gebracht hat, kommen nach der verurteilung zweifel an der gewissenhaftigkeit seiner ermittlungen.
hallo, geht´s noch? ein hinreichender tatverdacht ist die voraussetzung zur anklageerhebung durch die staatsanwaltschaft. das heisst, auf grund des polizeilichen ermittlungsergebnisses und der vorliegenden beweise ist eine überwiegende wahrscheinlichkeit für eine verurteilung gegeben. dies beurteilt der staatsanwalt und das gericht, das die anklage zulässt...und nach der hauptverhandlung mit einer verurteilung zur höchststrafe kommen den ermittlern auf einmal zweifel an der eigenen arbeit und niemanden sonst, weder dem polizeilichen vorgesetzten, noch dem staatsanwalt oder richter...und die mord-ermittler batic-leitmayr haben auch sonst nichts zu tun und rollen den fall als arbeitsbeschaffungsmaßnahme einfach wieder auf. die ermittlungskosten zahlen sie aus der portokasse.
nein, ich bin nicht pingeliger als der papst und ich weiss, dass es ist schwierig ist, die realität in einen 90min-krimi mit anspruch auf spannung zu verpacken, aber die verdummung des zuschauers durch die totale verdrehung der tatsachen, sollte auch nicht unbedingt der anspruch eines regisseurs sein.
meine unwesentliche meinung.
grün-waiser gruß
vyb