Übrigens ist die Aussage nicht so haltlos wie du denkst! Verfolge mal die Betrugsskandale der letzten Jahre. Die Strafen sind mesit 3 - 8 Jahre. Bei uns in der Stadt wurde einer zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt wg. sexuellen Missbrauch. Neulig habe ich in der Zeitung gelesen, dass ein Vergewaltiger lächerliche 2,5 Jahre bekam. Das passt einfach nicht!!!
Die Aussage ist sehr wohl haltlos. Ich empfehle mal einen Blick in § 46 StGB:
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Du stellst es hier so dar, als würden Betrüger und Steuerhinterzieher im Normalfall härter bestraft als Vergewaltiger. Wörtchen wie oft oder meist sucht man bei deinen Thesen vergeblich. Und auch diese würden es nicht richtiger machen, wenn man es in Relation sieht.
Jemand der wegen Betrugs 8 Jahre bekommt (was übrigens überhaupt nur in einem besonders schweren Fall möglich ist), hat bereits gewaltigst Dreck am Stecken oder er steht gleich wegen zig Taten vor Gericht. Das ist selbst bei 3 Jahren der Fall. Ein Ersttäter wird so gut wie nie in den Bau müssen.
Ein Vergewaltiger hingegen bekommt nur in Ausnahmefällen überhaupt Bewährung, da die Mindeststrafe 2 Jahre beträgt (nur bei Verhängung der Mindeststrafe ist die Aussetzung überhaupt möglich).
Deine Darstellung ist einfach nur plakativ und entspricht nicht den Tatsachen. Dass man bei dem Thema sehr emotional reagiert, ist doch völlig normal. Aber man sollte nicht die Tatsachen verdrehen.
Man kann sich sicher darüber streiten, ob das Mindeststrafmaß so in Ordnung ist, aber hier gilt es zu bedenken, dass jeweils der Einzelfall zu betrachten ist. Es ist mMn ein Unterschied, ob jemand einem anderen Menschen nach einem vorgefassten Tatplan auflauert und ihn vergewaltigt oder ob jemand (ohne jegliche Vorstrafen) nach einer Party mit einem Mädel im Bett landet, sie es sich anders überlegt und er sich in Folge Alkohols nicht im Griff hat und die Beherrschung verliert (wurde so verhandelt und gab auch keine Bewährung).
Beides sind Vergewaltigungen und absolut verwerflich, aber eine gewisse Abstufung kann man da nicht leugnen. Aus diesem Grund gibt es eben keine festen Strafen, sondern Strafrahmen.
Danke, du ersparst mir Arbeit.