Ich habs gestern im Fernseher gesehn und mir schon gedacht, dass hier so ein Thread entstehen würde.
Ich möchte einfach mal folgendes festhalten.
Der Grundgedanke des Strafrechts ist die Freiheitsentziehung nur als letzten Ausweg zu benutzen. Rache, Vergeltung und ähnliches haben in einem Rechtsstaat nichts in einem Gericht verloren.
Sicher hat ein mutmaßlicher Vergewaltiger ein oder mehrere Leben zerstört. Trotzdem wird das zerstörte Leben nicht dadurch wieder ganz, indem man in die Rechte des Rechtsverletzers eingreift getreu dem Motto: Aug und Auge Zahn um Zahn.
Frage: Soll dir der Filmproduzent auch einfach ein paar Tausend Dollar von deinem Konto abbuchen, weil du seinen Film gebrannt und weitergegeben hast?
Im Vordergrund sollte immer stehen, den mutmaßlichen Täter zu resozialisieren. Daher sind die meisten Haftstrafen nicht solange wie sie ursprünglich im Urteil lauten. In aller Regel ist man nach der Hälfte, spätestens nach drei Vierteln der Strafe draussen und auf Bewährung.
Sicher sollten gerade Sexualtäter genau überprüft werden, in wie weit sie tatsächlich resozialisiert worden sind. Doch allein diese Überprüfung ist schwierig. Der Täter könnte sich verstellen, lügen, aber auch übertreiben etc., auch der Beurteilende könnte Fehler machen, sowie im übrigen allen an einer Straftatsverfolgung beteiligten Personen (Polizei, Anwälte, Richter, etc.)
Aus dieser Tatsache kann man für sich zwei mögliche Alternativen zur Vorgehensweise ableiten:
Entweder man spricht nur in wirklichen Ausnahmefällen die nachträgliche Sicherheitsverwahrung aus und lässt die meisten nach einer Zeit zumindest auf Bewährung auf freien Fuss,
oder aber man geht "auf Nummer sicher" und sperrt sie alle lebenslang weg.
Bei der ersten Möglichkeit hat man mit Sicherheit eine Wiederholungsgefahr, unbestritten.
Bei der zweiten Möglichkeit hat man ein großes Problem. Täter die wissen, dass sie egal was sie tun, für immer im Käfig bleiben sind unberechenbar. Wer möchte in einem solchen Gefängnis arbeiten? Denen kanns dann nämlich egal sein ob sie einen Wärter oder Mitgefangen abmurksen oder ähnliches. Als Lösung böte sich dann die Tötung des Verurteilten an.
Hier werden dann wohl auch unschuldige hingerichtet, was sich wohl auch nicht vermeiden lässt.
Also als Zwischenfazit: Entweder Risiko und ein paar enthaften oder Todesstrafe. Eine Todesstrafe sollte in einem Rechtsstaat aber nichts zu suchen haben wie ich finde.
Sollte sie hier doch jemand befürworten, so möchte ich fragen:
Wo ist die Grenze?
Für was wird man hingerichtet, für was "darf" man weiterleben?
Ist eine Vergewaltigung eines Kindes ausreichend? Ein Mord? Eine Vergewaltigung einer Frau? Ein schwerer Raub? Mehrere schwere Körperverletzungen? Oder gar nur mehrere Diebstähle?
Ach ja: Mein Fazit noch
Polen das ist aber gar nichts, ein solches Land, das die Menschenrechte derart mit Füßen tritt, hat in der EU nichts aber auch gar nichts verloren.