Ai, ai, ai.. da geht es doch noch tiefer aber das ist okay

Ich bin nicht in der Justiz beschäftigt und wollte vielleicht auch etwas aus vielleicht 2. Hand dazulernen.
Wenn du von Zivilprozessordnung sprichst dann muss ich passen. Aber ist diese nicht auch an das BGB gekoppelt? Ich habe lediglich gelernt das die Abkürzungen folgendes bedeuten: StGB = Staat gegen Bürger & BGB = Bürger gegen Bürger. Wenn dem nicht so ist, entschuldige ich mich und verweise auf meinen ehemaligen Arbeitgeber.. Saftladen letztlich

Im Übrigen habe ich tatsächlich ein Interesse an dem Thema und es interessiert mich wie es endet. Natürlich beantragt man keine Anzeige beim Anwalt. Man sollte aber in
ihrem Fall ein Gespräch suchen und dann eben jene Anzeige bei Gericht oder Polizei erstatten. Da hast du mich vielleicht falsch verstanden.
Also alles gut bei mir und bei dir?
Die Langformen der Gesetze wurden dir wahrscheinlich so erklärt, damit man sich den Inhalt leichter merken kann. Ist ja an sich nicht verkehrt, aber in langer Form heißt es natürlich Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch.
Und bezüglich der Anzeige: Alles klar. Dann hast du das zuvor zu kurz übermittelt.
Anzeigen nimmt natürlich die Polizei auf. Das Gericht wird dich da formgerecht wohl ebenfalls an die Polizei verweisen bzw. die
Anzeige zunächst dorthin weiterleiten, da das Gericht in Strafsachen die letzte Hürde ist. Die Polizei wird die
Anzeige zunächst selbst überprüfen und bei Vorliegen eines Straftatbestandes an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Diese wiederum überprüft die Straftat erneut (und führt gegebenenfalls durch die Polizei weitere Ermittlungen durch) und entscheidet dann, ob
Anklage bei Gericht erhoben wird (diese wird nochmal vom Gericht überprüft, welches entscheidet, ob die Anklage zugelassen oder abgewiesen wird) oder ob man die Sache einstellt (meistens mit Auflage an den Täter).
Dieser Weg gilt selbstverständlich nur für Strafsachen (in dem o.g. Fall z.B. bei einer
Anzeige wegen sexueller Nötigung).
Wenn es um Gewaltschutz geht, also zum Beispiel rein darum, dass der Täter Abstand zum Opfer hält, würde man beim Familiengericht direkt einen
Antrag einreichen. Damit hätte dann die Polizei und die Staatsanwaltschaft nichts zu tun, sondern nur das Gericht. Meistens laufen bei so etwas allerdings zwei Vorgänge: Ein Strafverfahren und ein Antrag auf Gewaltschutz, ähnlich wie bei Körperverletzung neben einer strafrechtlichen Verfolgung oft beim Zivilgericht auf Schadenersatz geklagt wird (
Klage, und nicht Anklage).
Nur mal so zur Verständnis, falls du das nicht so genau wusstest.

Und klar, zwischen uns ist alles in Ordnung.