G
gelöscht
Guest
ich habe mich bei der Vermietung an eine Familie mit Katzen vor Unterzeichnung des Mietvertrages darauf geeinigt, dass sie beim späteren Auszug für Schäden aufzukommen haben. Haben sie eingesehen und soviel ich weiß auch eine spezielle Versicherung für diesen Fall abgeschlossen.
Es gibt aber einen Unterschied zwischen "Schäden" oder "erhöhtem Verschleiß".
Für ersteres muss der Mieter ganz klar aufkommen, entweder über spezielle Versicherungen oder Haftpflicht. Das eben, wenn es sich um einmalige Vorfälle handelt, zb wenn die Katze mal so richtig ins Parkett beißt.
"Erhöhter Verschleiss" sind aber zb feine Kratzer im Parkett, die über die Zeit entstehen, weil die Katzen rumlaufen, abbremsen, umkehren. Dieses Risiko des "erhöhten Verschleiss" geht der Vermieter ein, wenn er per Vertrag die Katzenhaltung erlaubt.

