Rechtliches Problem / Ich brauche rechtlichen Rat

Ich brauche mal eure Hilfe. Ich bin Samstag in der Disco gewesen, und ein 18 jähriger Russe hat mir wirklich ohne Grund dermaßen eine gepfeffert, dass ich jetzt ein dickes blaues Auge habe. Ich hab Schmerzen mit allem drum und dran. Problem ist, es hat niemand gesehen, wie er mich geschlagen hat. Hab den Namen etc. von dem Türsteher bekommen um eine Anzeige zu erstatten. Hab ihm das auch gesagt, dass ich eine machen werde, habe mir das allerdings nochmal anders überlegt. Das habe ich ihm auch gesagt. Er hat mich noch gefragt ob man das noch anders regeln kann. Hab jetzt mit mehren Leuten gesprochen, denen es auch schon mal so ergangen ist. Alle meinen, ich soll ihm sagen, dass er mir 300 Euro geben soll, sonst gehe ich damit zur Polizei. Hätten die Betroffenen auch gemacht, und hat geklappt. Aber ist das wirklich so einfach?

Du machst Dich unglaubwürdig wenn Du Dich so verhältst.

Ist der Bursche tatsächlich ein Schläger, dann ist es wirklich eine Sache für die Polizei. Soll er immer wieder davonkommen, wenn er nur zahlt?

Und wenn nicht? Willst Du dann der Polizeit erklären, Du wolltest nur Anzeige erstatten, weil er Dir nicht das Geld gibt??????
 
Mit den 300 Euro find ich auch lachhaft. Ich geh morgen damit zur Polizei. Mir egal, was dabei rauskommt.
 
Kann ich bei sowas Schadensersatz fordern? Ich seh echt wohl schlimm aus und das tut auch 2 Tage später auch noch richtig weh.
 
Außergerichtlich sollte man höchstens etwas regeln, wenn es um Sachschäden geht. Allerdings hat er nicht dein Auto angefahren und sich entschuldigt, sondern eine Körperverletzung, sprich eine Straftat, begangen. Deine einzigen Optionen sind, die Sache zu vergessen, wenn du dir von einer Anzeige nichts versprichst oder aber eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben.

Ob etwas dabei rumkommt, lässt sich schwer sagen. Ein objektives Beweismittel sind höchstens deine blauen Flecke. Besser ist es, so eine Sache am selbigen Abend anzuzeigen, da die Möglichkeit, Zeugen zu finden, die ihn vielleicht haben weggehen sehen etc., höher ist als im Nachhinein.
 
Kann ich bei sowas Schadensersatz fordern? Ich seh echt wohl schlimm aus und das tut auch 2 Tage später auch noch richtig weh.

Dabei musst du zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden. Sollte er die Straftat zugeben, wird er für die Körperverletzung vom Staat bestraft. Zum Beispiel Geldauflage an eine Organisation und Arbeitsstunden.

Darüber hinaus könnt man noch Schadensersatz in einem Zivilverfahren fordern. Dort ist allerdings auch entscheidend, dass es ihm bewiesen werden kann oder er gesteht. Im erfolgreichen Falle bekommst du dann eine Entschädigung gezahlt.

Wie die Erfolgsaussicht ist, kann man allerdings schwer sagen. Das musst du mal der Polizei schildern.
 
Über Facebook... Und warum? Keine Ahnung. War echt sauer heute Nachmittag. War das keine gute Idee?
 
Zeig' den Typen einfach an und Ruhe im Puff. Solange der sich nicht aufrichtig entschuldigt und irgendwelche halbwegs angemessenen Gründe findet, warum ihm die Sicherungen durchgebrannt sind, würde ich da gar nicht drüber nachdenken. Alles Andere kostet Zeit und Nerven.
 
Über Facebook... Und warum? Keine Ahnung. War echt sauer heute Nachmittag. War das keine gute Idee?

Ja, das ist nachvollziehbar. Ich finde nur den Weg ein bisschen komisch. Ich hätte entweder drüber hinweg gesehen oder wäre gleich zur Polizei gegangen. Das wirkt ja quasi so, als würdest du mit ihm verhandeln.

Kennst du den aus der Schule oder so oder hast du den einfach bei Facebook gesucht?

By the way: Wenn er über Facebook zugibt, dass er dich geschlagen hat, dann gilt das durchaus als Beweismittel.
 
@ Haaky: Aha, ein Russe.Wirklich erwähnenswert.
Sarkasmus beiseite: ist es nicht egal ob es ein Franzose war, ein Chinese oder ein Südafrikaner?
Unterschwellig setzt doch da bei vielen sicher ein "jaja,immer die Russen" ein.Unnötig.....
Was möglichen Schadenersatz angeht (es wurde ja hier schon zwischen Straf- und Zivilrecht unterschieden): sieht schlecht aus wenn das ganze nicht oder erst verspätet polizeilich angezeigt wurde und ein Ärztbesuch auch ausblieb. Schmerzensgeld bemisst sich ja an Art und Schweregrad der erlittenen Verletzungen.Und das müsste nunmal ein Arzt attestieren.
Eine schriftliche Fixierung a la "gegen Zahlung von Betrag x, dessen Erhalt ich hiermit quittiere sehe ich unwiderruflich von weiteren Forderungen ab" wäre denkbar.Aber gegen Kohle auf strafrechtliche Verfolgung verzichten? Würde ich an deiner Stelle lassen.
Und wo die Geschichte für mich absurd klingt ist der Punkt mit der Einsicht usw wo er doch wissen sollte das Aussage gegen Aussage, keine Zeugen usw.
komische Geschichte......
 
Hab den noch nie gesehen. Hab den einfach über Facebook gesucht. Verhandelt habe ich nicht mit ihm. Ich hab ihm erzählt, was ich abbekommen habe. Daraufhin meinte er, dass ihm das Leid tut und er dazu steht was er gemacht hat. Er würde sich freuen, wenn ich keine Anzeige mache, dann würde er das irgendwie anders gut machen, z.B. sich in der selben Disco sich entschuldingen und mir einen ausgeben. Hab aber gesagt das er sich das abschminken kann und das so nicht auf mich sitzen lasse. Hoffentlich hab ich mich nicht nirgendwo verlabert. Ich war heute sowieso völlig neben mir. Konnte die einfachsten Dinge nicht mehr. Stand z.B. vor der Ampel und wusste nicht ob ich fahren darf oder nicht. Bin dann zum Arzt gefahren, aber mehr als mir Kopfschmerztabletten gegeben hat er auch nicht.
 
Nur dann musst du dich jetzt mal entscheiden. Hättest du das Samstag gemacht, wäre es wohl besser gewesen. Dennoch hast du eine Wunde, von der ein Amtsarzt sicherlich bescheinigen kann, dass sie von Samstag und von einem Schlag stammt, du hast einen Namen und möglicherweise sogar den Beweis, dass er es gemacht hat, über Facebook.

Keiner hier kann dir den sicheren Rat geben, dass etwas dabei rumkommt, aber du musst tun, womit du dich am besten fühlst. Wenn dir nicht wohl ist, dann geh nicht zur Polizei und erkläre die Sache für erledigt. Ansonsten schildere die Sache mal den Ordnungshütern. Wenn du das machst, solltest du es nur zeitig machen und nicht noch ein paar Tage warten, bis dein Auge wieder super aussieht.
 
Mal eine Frage an die schlauen Köpfe.

Wenn Person A von Person B Kindesunterhalt bekommt ( B verdient mehr als A, so 5000 Netto), doch das Kind nun zu Person B geht. Muss Person A an Person B Kindesunterhalt zahlen??
 
Wieso sollte B an A Unterhalt zahlen müssen wenn das Kind nun in seiner/ihrer Obhut ist? Das wäre jetzt meine logische Schlußfolgerung als Laie.

Kurz Google bedient: :D

Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden ?

Kinder haben solange Anspruch auf Kindesunterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erreicht haben, also auf eigenen Füßen stehen können. Umfasst sind die Kosten einer angemessenen Ausbildung. Dabei sind sowohl die Begabungen und Fähigkeiten des Kindes als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Das Kind trifft allgemein die Pflicht, die Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit zu verfolgen, um sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Ein so genanntes „Bummelstudium“ müssen die Eltern nicht finanzieren.

Im Normalfall besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt bis zum Ausbildungsabschluss in einem Beruf. Was aber, wenn das Kind nach Abitur und Lehre noch ein Studium anhängen möchte? Auch in derartigen Fällen sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, wenn das Studium mit der Ausbildung in einem engen zeitlichem und sachlichem Zusammenhang steht und die weiteren Kosten den Eltern wirtschaftlich zumutbar sind.

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/un...m#Ab wann muss Kindesunterhalt gezahlt werden

Das Wichtigste vorab:

Für minderjährige Kinder ist grundsätzlich nur derjenige Elternteil unterhaltspflichtig, bei dem die Kinder nicht leben - egal, wieviel der andere Elternteil verdient

Bei minderjährigen Kindern gilt:
Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Naturalunterhalt (also Betreuung, Kochen, Einkaufen usw.) und auf Barunterhalt (Geld). Leben die Eltern getrennt, so erfüllt derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht bereits durch die Betreuung etc., er gewährt Naturalunterhalt. Dieser Elternteil schuldet i.d.R. kein Geld, also keinen Barunterhalt - selbst wenn er gut verdient.

Der andere Elternteil schuldet den sogenannten Barunterhalt, dessen Höhe sich allein nach seinem Einkommen richtet. Anhand dieses Einkommens wird dann der zu zahlende Unterhalt in der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Das Einkommen bzw. Vermögen desjenigen Elternteils, bei dem das Kind lebt, ist grundsätzlich irrelevant. Deshalb kann es vorkommen, dass ein Kind z.B. bei seiner gut verdienenden Mutter lebt, aber trotzdem vom seinem nur wenig verdienenden Vater Unterhalt verlangen kann.

Von dieser Regel gibt es folgende Ausnahmen:

beim Sonderbedarf
wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, sehr viel mehr Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil hat
wenn das Kind sich abwechselnd bei beiden Elternteilen aufhält

http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm

Vieleicht hilft das ein bisl?
 
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