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.Das Problem ist dann aber, wo zieht man die Grenze? Der Freimarkt erfordert ebenfalls ein erhöhtes Polizeiaufkommen. Hier wären die Kosten dann ebenfalls zu übertragen. Zumindest ist das die Argumentation in Baden Württemberg.Wenn die Veranstaltungen durch ihre Größe Auswirkungen auf die Umgebung haben, hat der Veranstalter diese kosten zu übernehmen oder muss die Teilnehmerzahl soweit reduzieren dass keine Gefährdung der Anwohner mehr statt findet.
Das Problem ist dann aber, wo zieht man die Grenze? Der Freimarkt erfordert ebenfalls ein erhöhtes Polizeiaufkommen. Hier wären die Kosten dann ebenfalls zu übertragen. Zumindest ist das die Argumentation in Baden Württemberg.
und somit trägt der Veranstalter ja auch die Kosten für die Sicherheit.Rein rechtlich betrachtet ist die Stadt Bremen überhaupt nicht dafür Verantwortlich dort Sicherheitskräfte zu stellen.
Sie tut dies bisher aus Kulanz ohne einen rechtlichen Rahmen.
Eigentlich müsste Werder oder die DFL das komplett selbst Regeln und sollte sie dies nicht tun, müsste sie sämtliche Folgeschäden tragen.
Sollte es dabei aber über Sachbeschädigung hinaus gehen, müsste man nach aktueller Rechtslage die Veranstaltung schlicht verbieten.
Beim studieren der Rechtslage komme ich zu dem Entschluss das die öffentliche Hand hier bisher eine rechtswidrige Subventionierung von Veranstaltungen durchgeführt hat.
P.S.: Ich habe hier eine Rechtsgrundlagen Analyse betrieben. Dies spiegelt nicht meine Meinung wieder.
Sorry, aber das halte ich für ganz gewaltigen Bullshit was du da schreibst...
Rein rechtlich betrachtet hat der Staat/das Land/die Stadt, in Person der Polizeikräfte, das Gewaltmonopol inne und ist für die öffentliche Sicherheit verantwortlich. In welcher Form dies getan wird ist Sache der Polizei bzw deren Vorgesetzten Dienststellen/-herren.
So zumindest sieht die Situation ausserhalb des Vereinsgeländes/Stadiongeländes aus.
Die Verantwortung für die Öffentliche Sicherheit kann nicht auf die Vereine/die DFL umgelegt werden, ohne private Sicherheitsdienste mit massiven Sonderrechten auszustatten und diese aktiv Polizeiaufgaben übernehmen zu lassen.
Die Vereine haben keinen direkten Einfluss auf die Mann- und Materialstärke der Polizeieinsätze, ebenso haben sie keinen direkten Einfluss auf eventuelle Randalierer unter ihren Anhängern oder anderen Idioten, die eine "günstige Gelegenheit" nutzen wollen.

Auch die Sicherheit um die Veranstaltung drum rum fällt vollständig dem Veranstalter zu.
Du verwechselst Meinung mit Gesetzen. Ich rate dir erst einmal wenigstens ein bisschen die Gesetzestexte zu lesen bevor du mir "Bullshit" unterstellst.
Hier mal ein Auszug über eine bereits stark abstrahierte Interpretation der verschiedenen Gesetzestexte (aus einer Guideline für Veranstalter Quelle: Bundesverband für Vereine und Verbände):
"Die Rechtsprechung hat für alle, (....)
§ 1 Aufgaben der Polizei
(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. (2)Sie trifft dazu auch Vorbereitungen, um künftige Gefahren abwehren zu können. (3)Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit umfasst auch die Verhütung von Straftaten.
Rein rechtlich betrachtet ist die Stadt Bremen überhaupt nicht dafür Verantwortlich dort Sicherheitskräfte zu stellen.
Sie tut dies bisher aus Kulanz ohne einen rechtlichen Rahmen.
Nun sollte man aber auch zwischen Rechtsprechung und Gesetzen unterscheiden.
Soweit brauchst du doch garnicht zu suchen. Ich denke §1 PolG Bremen ist schon vielsagend genug:
Gefahrenabwehr ist das entscheidende an der Sache bzw. öffentliche Sicherheit.
Von daher interpretiere ich das Tätigwerden der Polizei aus der Gefahrenabwehr und nicht derart:
und warum das? wenn die polizei demnächst meint, bei einem hochrisikogefahrderby 5000 polizisten auf pferden einzusetzen, soll werder dann auch dafür bezahlen? obwohl der verein weder für den einsatz verantwortlich ist, noch den grund für den einsatz oder den einsatz an sich verhindern kann?
So zumindest sieht die Situation ausserhalb des Vereinsgeländes/Stadiongeländes aus.
Die Verantwortung für die Öffentliche Sicherheit kann nicht auf die Vereine/die DFL umgelegt werden, ohne private Sicherheitsdienste mit massiven Sonderrechten auszustatten und diese aktiv Polizeiaufgaben übernehmen zu lassen.
...
Alles ausserhalb des Stadionbereichs/Vereinsgeländes liegt nicht im Verantwortungsbereich der Vereine. Dort muss die Polizei die öffentliche Sicherheit gewährleisten, das ist ihre ureigenste Aufgabe.
Insbesondere das, kann ich da bei bestem Willen weder rauslesen, noch halte ich das für umsetzbar.
Sicherlich kann ein privater Sicherheitsdienst auch in direkt angrenzenden Bereichen ordnend mithelfen/eingreifen, aber der Weg zum und vom Stadion ist öffentlicher Raum.
->
"Er ist verkehrssicherungspflichtig! Die Verkehrssicherungspflicht ist demnach die Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen bzw. Vermeidung von Gefahren im Allgemeinen. Wurde diese Pflicht nicht erfüllt und ist ein Schaden entstanden, ist nach dem Gesetz Schadensersatz zu leisten."
Freimarkt mag in dem Fall Ausnahme sein und gilt auch nur für einen Stadtstaat wie Bremen. München Oktoberfest oder Wasen in Stuttgart. Selbst wenn hier die Stadt Ausrichter wäre (ka ob dem so ist), müsste sie ja theoretisch dann an das Land Abgaben zahlen. Selbiges gilt für jede Kerwe, Straßenfest etc. Großveranstaltungen wie die IAA, Cebit etc.Beim Freimarkt ist der Veranstalter aber die Stadtund somit trägt der Veranstalter ja auch die Kosten für die Sicherheit.
