Markus Anfang (vereinslos)

Bevor hier Anfang noch auf eine Stufe gestellt wird mit wirklichen Verbrechern

§ 12 StGB - Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

Anfang wurde verurteilt zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 400 Euro. Demnach gilt er nicht als vorbestraft.
Des Weiteren wurde er vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) rückwirkend zum 20. November ein Jahr lang mit einem Berufsverbot als Trainer belegt. Zudem musste der ehemalige Coach des SV Werder Bremen 20.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Bevor hier ein Mensch als Verbrecher betitelt wird, sollte man vielleicht mal in sich gehen (#2634 @Cyril Sneer ), was geschehen ist und das Vergehen von Anfang ins Verhältnis setzen zu wirklichen Verbrechen (die Medien geben dazu genug Beispiele)
 
@Lübecker Kurze Info, Cyril hatte in seinem Beitrag nicht Anfang, sondern den Aussteller des Impfpasses als Verbrecher betitelt. ;)

Trotzdem hast du natürlich Recht mit deinem Beitrag.

Lg EFO
 
Cheftrainer in Dresden.
Hatte nicht gedacht dass der so schnell hier wieder arbeitet. Hatte der nicht auch ne Sperre vom DFB bekommen?
Anfang darf ab dem 10. Juni wieder arbeiten.
Er wurde vom DFB ab November 21 für ein Jahr gesperrt. Ab dem 10. Juni (bis Mitte 2023) wurde die Sperre zur Bewährung ausgesetzt.

Na dann...
 
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