Hamburger SV - Die Wiederaufgestiegenen

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Ich schrieb bewußt 'könnte'. Die Begründung QUlaifikation UND ALter wirft ja zumindest die Frage aus, ob die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn er 10 Jahre älter wäre.

Edit: Und wenn ich mich recht entsinne, liegt bei einem Verdacht der Benachteiligung die Beweislast dann beim Arbeitgeber, dass es eben keine Entscheidung des Alters wegen war.

ist aber doch eh irrelevant, da die Stelle nie ausgeschrieben war ;)

Ihr seid doch die ersten die im stadion pfeifen, wenn unsere stürmer nicht treffen.

ICH habe während(!) eines Spiels im Stadion noch nie einen eigene Spieler ausgepfiffen.
Erkläre mir mal wie du darauf kommst mir soetwas zu unterstellen?!
Woher glaubst du mich zu kennen?
Was hast du für Probleme?


EDIT:
Ach ich lese gerade:

Schlimmste WerderErlebnis:
Diegos Abgang

das sagt mir einiges...
 
ist aber doch eh irrelevant, da die Stelle nie ausgeschrieben war ;)

Andersrum: Da die Stelle nie ausgeschrieben war, kann es keinen für Bewerber nachprüfbaren Maßstab für gesuchte Qualifikationen und sich daraus evtl. ergebende notwendige Berufserfahrung geben. Damit ist die Ablehnung ganz klar diskriminierend.

Hier im Forum gibt es doch sicherlich einige Rechtsanwälte, macht doch dazu mal nen eigenen Thread auf. Eine Rechtschutzversicherung könnte auch hilfreich sein, hast Du eine, Sportsfreund?
 
Andersrum: Da die Stelle nie ausgeschrieben war, kann es keinen für Bewerber nachprüfbaren Maßstab für gesuchte Qualifikationen und sich daraus evtl. ergebende notwendige Berufserfahrung geben. Damit ist die Ablehnung ganz klar diskriminierend.

Du hast dir deine Frage doch quasi schon selbst beantwortet. Es geht in erster Linie um die Qualifikation und damit ist auch keine Diskriminierung gegeben.
 
Du hast dir deine Frage doch quasi schon selbst beantwortet. Es geht in erster Linie um die Qualifikation und damit ist auch keine Diskriminierung gegeben.

Grundsätzlich würde ich dir da Recht geben. Und da die Bewerbung von Sportsfreund offensichtlich nicht ganz ernst gemeint war, bietet sie sicherlich keine Grundlage für einen echten Rechtsstreit. Aber in der Absage hat der HSV ja nun zum Ausdruck gebracht dass nicht ausschließlich die Qualifikation, sondern Qualifikation UND Alter Entscheidungskriterien waren.

Und auch wenn Erfahrung und Alter natürlich Hand in Hand gehen können, macht es juristisch gesehen einen Unterscheid ob ich nach Bewerbern mit x Jahren Berufserfahrung oder aber nach Bewerbern ab einem Alter von X Jahren suche.
 
Das stimmt natürlich. Einigen wir uns darauf, dass die Formulierung sehr unglücklich gewählt ist. Aber dadurch, dass ebenso auf die Qualifikation abgestellt wird, retten sie sich sozusagen und man kann ihnen aus dem "Alter" keinen Strick drehen.

Dass es hier nur um die Theorie geht, ist natürlich klar. :)
 
Das stimmt natürlich. Einigen wir uns darauf, dass die Formulierung sehr unglücklich gewählt ist. Aber dadurch, dass ebenso auf die Qualifikation abgestellt wird, retten sie sich sozusagen und man kann ihnen aus dem "Alter" keinen Strick drehen.

Dass es hier nur um die Theorie geht, ist natürlich klar. :)

Na, ob da ein findiger Rechtsanwalt nicht doch noch einen STrick draus drehen kann, ist ja genau die Frage. Gerade bei Gericht kann ja eine einzelne Formulierung entscheidend sein. Und als ich noch in der Zeitarbeit tätig war, hat das AGG zu einigem Kopfzerbrechen bei unseren Hausjuristen geführt, wenn jemand eine Absage oder ANzeige mal unglücklich formuliert hatte.
 
Aber das macht es doch nur schlimmer: Es gab diese Absage unter Verweis auf Qualifikation und Alter, aber welche Qualifikation, welche Berufserfahrung, damit welches implizierte Alter verlangt wird, ist nicht nachvollziehbar.

Ich meine, das AGG gilt ja nicht nur im ÖD oder so, es gilt überall, und auch private Arbeitgeber sind schon wegen Diskriminierung belangt worden.
 
Aber das macht es doch nur schlimmer: Es gab diese Absage unter Verweis auf Qualifikation und Alter, aber welche Qualifikation, welche Berufserfahrung, damit welches implizierte Alter verlangt wird, ist nicht nachvollziehbar.

Ich meine, das AGG gilt ja nicht nur im ÖD oder so, es gilt überall, und auch private Arbeitgeber sind schon wegen Diskriminierung belangt worden.

Wieso macht es das schlimmer?
Ich mag naiv sein, aber eine Initiativbewerbung die ich erhalte, welche mich von Qualifikation, Alter und evtl. Einsatz überzeugt, da schaffe ich evtl. eine Stelle. Wenn es keine Stelle gibt, schreibe ich das auch.
Hier ist doch null Möglichkeiten, wogegen will man dann klagen? Die Bewerbung selber war nichtmal korrekt formuliert....
 
Hamburg ist deutscher Weltmeister!

Und der Reporter wünscht Collin Benjamin "Viel Glück bei der Quali zur Champions-League".. jaja.. ich sag' ja.. Weltmeister..
 
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