Einfach sich mal selber informieren.Schön, aber was hat das mit dem Supermarkt und deinem Fall zu tun? Der Paragraph bezieht sich darauf nicht.
https://www.bezahlen.net/ratgeber/annahmepflicht-von-bargeld/
Einschränkungen der Annahmepflicht durch Gesetz oder Vertrag
Nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Münzgesetzes sowie § 14 I. Satz 2 BbankG sind Euro-Scheine und Münzen gesetzliche Zahlungsmittel. Allerdings bedeutet das nicht, dass sämtliche Einkäufe stets mit beliebig vielen Münzen oder großen Scheinen bezahlt werden können. Zwar besteht für Euro-Scheine und Kleingeld prinzipiell eine Annahmepflicht – diese erfährt jedoch kraft Gesetzes Einschränkungen und kann vertraglich sogar ganz ausgeschlossen werden.



