Glaube kaum,dass er sich die Aussagen hier zu Herzen genommen hat.
Du benutzt das Wort "hier" halt recht...generisch ("zu dem Zeitpunkt hier so semi "). Deswegen die Nachfrage was das "hier" genau ist.
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Glaube kaum,dass er sich die Aussagen hier zu Herzen genommen hat.
Ich hätte die Polizei gerufen und ihm Hausverbot erteilt.


Naja die niedrigen Zinsen lagen ja nicht an Deutschland sondern an der gesamteuropäischen Situation. Nachteilig wurde es eben für viele, weil Deutschland eher ein Sparerland ist, anderswo steckt das Kapital im Haus oder Aktien. Würde man heute den Euro auflösen und wieder die D-Mark einführen, würden alle Länder um Deutschland herum sofort massiv abwerten und die Zinsen nach oben gehen. Das ist bzw. war ja genau das Problem mit der Währungsunion ohne politische Union und mit dem wirtschaftlichen Gefälle.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist auch gefordert. Die Menschen wollen nicht dreißig Jahre arbeiten, um anschließend nach einem Jahr Arbeitslosigkeit nicht einmal den Anspruch eines Hartz4 Empfängers zu haben, wenn Sie nicht vorher ihre Wohnung/Haus verkaufen und ihre Banksalden auf Null setzen....
Hätte ich z.B. ein Eis gegessen und das wäre dann anschließend beim Bezahlen passiert, hätte der Eisverkäufer das Bargeld OHNE WENN UND ABER akzeptieren MÜSSEN

Ein Grundeinkommen gibt es bereits in Form von Hartz4.Bis auf oben zitiertes Zustimmung. Aber das mit dem bedingungslosem Grundeinkommen (wie es ja die Linkspartei fordert) meinst Du hoffentlich nicht ernsthaft??? Denn dann, da gebe ich Dir Brief und Siegel drauf, wird in Deutschland kaum noch einer freiwillig arbeiten gehen. Das wären ja komplette Volldeppen. Und über die Finanzierungsfrage brauchen wir erst gar nicht zu reden, da schlicht und einfach UNFINANZIERBAR.
§ 3 Abs. 1 Satz 2 des Münzgesetzes und § 14 I. Satz 2 BbankG
Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde eben nur der normale Bürger ebenfalls nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Hartz4 Anspruch haben, ohne zuvor sein gesamtes Privatvermögen entbehren zu müssen.

Stimmt, aber das würde sich auch anpassen. Die Unternehmen würden dann dem Arbeitnehmer z.B. nur noch die Differenz zwischen dem alten Gehalt und des Grundeinkommens obendrauf bezahlen. Das Grundeinkommen wäre dann zusammen mit dem Arbeitgeberzuschlag entsprechend sozialversicherungspflichtig.Naja nicht ganz. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen würden auch du und ich, als Vollzeit Beschäftigte, einen Anspruch haben. Was du meinst, ist glaube ich eher die Regelung vor Schröder. Also vor H4.
MÜSSEN ist so ein starkes Wort...er hätte dir das Eis auch schenken können. War der Mensch an der Kasse wenigstens freundlich zu dir?![]()

Ein Grundeinkommen gibt es bereits in Form von Hartz4.
Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde eben zusätzlich der normale Bürger ebenfalls nach einem Jahr Arbeitslosigkeit mindestens Hartz4 Anspruch haben, ohne zuvor sein gesamtes Privatvermögen entbehren zu müssen.
Und das ist finanzierbar! Es würden auch noch genug Menschen arbeiten, weil das deutsche Durchschnittseinkomnen in netto immer noch ein Vielfaches des Hartz4 Satzes ist:
Das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in Deutschland lag im Jahr 2017 bei ca. 3.770 Euro..
vor.Damit bezahlt der Staat deine Steuern und entlastet würden nur die UN. Wo sollen den die Steuereinnahmen herkommen?Stimmt, aber das würde sich auch anpassen. Die Unternehmen würden dann dem Arbeitnehmer z.B. nur noch die Differenz zwischen dem alten Gehalt und des Grundeinkommens obendrauf bezahlen. Das Grundeinkommen wäre dann zusammen mit dem Arbeitgeberzuschlag entsprechend sozialversicherungspflichtig.
Was hat die Bundesbank damit zu tun?
Münzgesetz (MünzG)
§ 3 Annahme- und Umtauschpflicht
(1) Niemand ist verpflichtet, deutsche Euro-Gedenkmünzen im Betrag von mehr als 200 Euro bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen. Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen; dies gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag 200 Euro unterschreitet.
(2) Die Deutsche Bundesbank hat, unbeschadet des Artikels 123 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Artikels 8 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen (ABl. L 339 vom 22.12.2010, S. 1), Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen in jeder Zahl und in jedem Betrag für Rechnung des Bundes in Zahlung zu nehmen oder in andere gesetzliche Zahlungsmittel umzutauschen.
(3) Niemand ist verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind. Die Deutsche Bundesbank hat die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die entweder mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war, abzulehnen.

Stimmt, aber das würde sich auch anpassen. Die Unternehmen würden dann dem Arbeitnehmer z.B. nur noch die Differenz zwischen dem alten Gehalt und des Grundeinkommens obendrauf bezahlen. Das Grundeinkommen wäre dann zusammen mit dem Arbeitgeberzuschlag entsprechend sozialversicherungspflichtig.

Den Paragraphen hab ich nur mitaufgeführt wegen der Annahmepflicht von Münzen.