@ Eisbaer: Der Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt nur für solche Fälle, in denen die jeweilige Person wenigstens nach Annahme vernünftiger Grundsätze wissen oder mindestens ahnen konnte, dass sie sich mit ihrer "Tat" in einem Bereich bewegt, der von der Allgemeinheit nicht geduldet werden kann. Meiner bescheidenen Meinung nach sind wir an dieser Stelle davon weit entfernt, da weder in den bestehenden Regeln ein wenigstens mittelbar deutlich sehr nachvollziehbarer (und somit konkreter) Bezug auf eben diese Konstellation besteht, noch die Situation so böswillig und absolut eindeutig ist, dass es keinerlei Interpretationsspielraum mehr gibt. Beides ist hier eben nicht gegeben.
Irgendwie werden hier Rechte des Grundgesetzes (GG) nicht beachtet - einerseits der Anspruch auf Rechtssicherheit nach Art. 20 Abs. 3 GG und andererseits Art. 103 Abs. 2 GG, nach dem eine Tat nur bestraft werden kann, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt wurde, bevor die Tat begangen wurde.
Und eben darauf wollte ich im Grunde hinaus. Dieses Prinzip in Frage zu stellen kann und darf in meinen Augen auch keine Meinungsfrage sein, denn schließlich verlässt man damit einen gesellschaftlichen Konsenz der weit höher als die - selbstverständlich einzufordernde - Nettiquette in einem Forum angesiedelt ist (zumal selbige letztlich auch nur auf Basis solcher gesellschaftlichen Werte überhaupt möglich sind

). Stellt man solches in Frage, stellt man aus meiner Sicht - unbeabsichtigt, aber im Ergebnis leider - im Grunde alles in Frage, was Konsenz menschlichen Miteinanders ist.
Deinen Lösungsschlag finde ich gut, denn er wird im Grunde sowohl dieser Ansicht, die hier viele teilen als auch dem - absolut nachvollziehbarem - Wunsch der Mods nach einer schärferen Regeldefinition gerecht.
Ist nun allerdings auch von verschiedenen Seiten denke ich alles gesagt worden. Kann man versuchen, mal differenziert drüber nachzudenken, oder eben auch nicht. Sollte aber mal gesagt werden, gerade, weil ich der Ansicht bin, dass man hier einen Schritt gegangen ist, der nicht nur unberechtigt, sondern auch kontraprodutiv ist.
