Sorry, aber das ist falsch. Eine Überschuldung liegt vor, wenn kein EK vorliegen würde. Wenn die Schulden also das Vermögen übersteigen würde.
Bei Schalke übersteigt das Vermögen aber die Schulden um 30 Mio. Euro.
Diese Zwei Aussagen mußt du scharf voneinander trennen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es kann jemand kein EK haben aber er hat keine Schulden. Und es kann wohl jemand ein gewisses Anlagevermögen haben und doch verschuldet sein.
"Wenn du dich mit der Ins0 auskennen würdest" - um dich mal zu zitieren - dann wüßtest du, daß bei beiden Insolvenzgründen sowieso der vorläufige und/oder Insolvenzverwalter ein Gutachten vorliegt und dem das AG dann folgt vulgo: Wenn er sagt (in seinem gutachten feststellt): Die Firma, die Person ist überschuldet wie man hier und dort ersehen kann, dann wird das AG dem folgen. Man kann Überschuldung so auslegen wie du, man kann aber auch (beides ist praxisnah) das EK hernehmen. Das kein EK vorhanden sein muß um überschuldet zu sein, das ist allerdings nicht richtig.
Bei deinem Schlußsatz müßte man nun feststellen woraus das Vermögen besteht, was Schalke alles so als sein Vermögen ansieht. Daneben woraus die Verbindlichkeiten bestehen.
Ich habe nicht umsonst die Wörter "kann" und "rein" sowie den Zusatz "die Bilanz würde ich gern kennen" benutzt. Denn die Vermögenswerte, die darin stehen, sollen ja die Verbindlichkeiten übersteigen und so einen Überschuß der das EK ergibt, darstellen. Deswegen auch mein Hinweis auf Bewertungsmethoden. Denn da ist Schalke ja zumindest in der Vergangenheit sehr trickreich aufgetreten.
@Jonas
Der HSV hat Anfang der Neunziger eine Fan-Anleihe (ich glaube sie nannten es Fan Aktie) aufgelegt. Fortuna Düsseldorf hatte Ende der Siebziger etwas Ähnliches gemacht (sie wollten Klaus Allofs halten). Das sind die Beispiele die mir grade einfallen.