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@Illic
Angesichts des Verhältnis 30 Mio EK zu 138 Mio Verbindlichkeiten kann konstatiert wrden, das gemäß InsO ein Insolvenzgrund vorliegt (Überschuldung) der andere (Zahlungsunfähigkeit) liegt wohl nicht vor. Diese Aussage muß man anhand der von Schalke veröffentlichten Zahlen so treffen.
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Diese Zwei Aussagen mußt du scharf voneinander trennen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es kann jemand kein EK haben aber er hat keine Schulden. Und es kann wohl jemand ein gewisses Anlagevermögen haben und doch verschuldet sein.
"Wenn du dich mit der Ins0 auskennen würdest" - um dich mal zu zitieren - dann wüßtest du, daß bei beiden Insolvenzgründen sowieso der vorläufige und/oder Insolvenzverwalter ein Gutachten vorliegt und dem das AG dann folgt vulgo: Wenn er sagt (in seinem gutachten feststellt): Die Firma, die Person ist überschuldet wie man hier und dort ersehen kann, dann wird das AG dem folgen. Man kann Überschuldung so auslegen wie du, man kann aber auch (beides ist praxisnah) das EK hernehmen. Das kein EK vorhanden sein muß um überschuldet zu sein, das ist allerdings nicht richtig.
Bei deinem Schlußsatz müßte man nun feststellen woraus das Vermögen besteht, was Schalke alles so als sein Vermögen ansieht. Daneben woraus die Verbindlichkeiten bestehen.
Ich habe nicht umsonst die Wörter "kann" und "rein" sowie den Zusatz "die Bilanz würde ich gern kennen" benutzt. Denn die Vermögenswerte, die darin stehen, sollen ja die Verbindlichkeiten übersteigen und so einen Überschuß der das EK ergibt, darstellen. Deswegen auch mein Hinweis auf Bewertungsmethoden. Denn da ist Schalke ja zumindest in der Vergangenheit sehr trickreich aufgetreten.
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Bei der Meinung scheiden sich die Geister, denn ich bin auf der Seite derjenigen, die ihn als Verstärkung gesehen haben.
@Manuel:
Wie hoch sind denn die Verbindlichkeiten, von denen Du ausgehst?

Hat Schalke durch die letzte Saison wie auch durch den GEW-Deal 120 Millionen verschwinden lassen können? Ursprünglich bewegten sich die Verbindlichkeiten zwischen 250-300 Millionen.
http://www.ruhrbarone.de/schalkes-passiva-2008/
die 130 mio sind die verbindlichkeiten des gesamtunternehmens schalke 04. die restlichen 120 mio sind verbindlichkeiten der stadiongesellschaft. da schalke stadionanteile an die GEW verkauft hat, hat das unternehmen schalke nicht mehr die mehrheit am stadion, daher sind die verbindlichkeiten nicht mehr verbindlichkeiten des gesamtvereins (oder wie auch immer, irgendsowas in die richtung)
Vlt. solltet ihr euch einfach mal über die konsolidierte Bilanz des FC Schalke 04 e.V. unterhalten.
das ist so richtig. wegen des (unter die massgebliche schwelle) gesunkenen anteils müssen diese verbindlichkeiten nicht mehr konsolidiert (= beim verein bilanziert) werden.die 130 mio sind die verbindlichkeiten des gesamtunternehmens schalke 04. die restlichen 120 mio sind verbindlichkeiten der stadiongesellschaft. da schalke stadionanteile an die GEW verkauft hat, hat das unternehmen schalke nicht mehr die mehrheit am stadion, daher sind die verbindlichkeiten nicht mehr verbindlichkeiten des gesamtvereins (oder wie auch immer, irgendsowas in die richtung)

@Manuel Neuer Nr. 1
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Die Zahlen - 130 Mio Schulden und 30 Mio EK - geisterten hier vor 3 Seiten im Thread, aufgrund deren (nur aufgrund deren!) ich sagte dann könne man Insolvenz konstatieren, wobei ich auch sagte: Man müßte die Bilanz haben.
In meinem vorigem Beitrag habe ich diese Aussage mehr als relativiert - du willst diesem Beitrag und seinen Aussagen nicht folgen.
Jetzt nach zwei weiteren Seiten und deinen antworten bin ich schon etwas enttäuscht darüber, daß du immer noch sagst "Überschuldung liegt nicht vor weil..." und ich dir das schon längst eingeräumt habe: In diesem und auch im vorigen Post (dem du nicht folgen willst - warum und worin sagst du auch nicht).
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das ist so nicht richtig.Ich möchte es an einem Beispiel festmachen:
160 Mio. Euro Vermögen (Grundstücke, Finanzanlagen, Forderungen, etc.)
-130 Mio. Euro Schulden
= 30 Mio. Euro Eigenkapital
das ist so auch nicht richtig. es wäre richtig, wenn du zusätzlich unterstellst, dass sich nach kaufmännischen grundsätzen daran auch nichts ändern wird. ohne diese annahme handelt es sich bei dem beispiel nur um "verschuldung", nicht notwendigerweise um "überschuldung".Von Überschuldung spricht man, wenn die Schulden das Vermögen übersteigen.
Beispiel:
100 Euro Vermögen
-130 Mio. Euro Schulden
= 30 Mio. Euro Überschuldung (nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag)