Sprecher der Staatsanwaltschaft begründet: Die Staatsanwaltschaft geht von sieben Taten in einem besonders schweren Fall aus. Höhe der Steuerhinterziehung sei maßgebend. Zugunsten von Uli wurden geständige Einlassung, Umstände der Steuerhinterziehung, Rückkehr zur Steuerehrlichkeit und teilweise Wiedergutmachung zu berücksichtigen.
Ob Lebensleistung zu berücksichtigen sei, was der BGH in einem Fall gemacht habe, sei eine Entscheidung des Gerichts.
Ob Lebensleistung zu berücksichtigen sei, was der BGH in einem Fall gemacht habe, sei eine Entscheidung des Gerichts.


