Das stimmt aber einfach nicht. Für Mord bekommt man lebenslänglich. Nicht weniger. Nach frühestens 15 Jahren kann dann ein Gutachten erstellt werden, ob von dem Mörder noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Unabhängig davon: Die möglichen Strafrahmen werden nicht von den Gerichten, sondern vom Gesetzgeber getroffen. Und der hat eben geregelt, dass in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung (ab 50.000 €die Strafe mindestens sechs Monate ist, je nach Schwere der Tat geht es dann bis zu zehn Jahren. Und 27 Mio zu hinterziehen ist eben ein ziemlich heftiger Fall der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Wenn selbst das nur drei Jahre gibt, wie viel müsste man dann hinterzogen haben, damit tatsächlich mal zehn Jahre verhängt werden sollen?
Man darf dabei ja nicht nur auf den Betrag achten, der hinterzogen wurde. Da spielen ja auch andere Umstände eine Rolle... Selbstanzeige, Kooperation, Gegenstand der Hinterziehung, Vorstrafen, private Situation des Angeklagten etc. etc.
Aber das brauche ich dir ja nicht erzählen. Aber alles über 3 Jahre Gefägnis halte ich persönlich für moralisch absolut unangebracht. Eine Bewährungsstrafe jedoch auch.
Hatte nur nicht Deinen ganzen Beitrag zitieren wollen.