FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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Das stimmt aber einfach nicht. Für Mord bekommt man lebenslänglich. Nicht weniger. Nach frühestens 15 Jahren kann dann ein Gutachten erstellt werden, ob von dem Mörder noch eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Unabhängig davon: Die möglichen Strafrahmen werden nicht von den Gerichten, sondern vom Gesetzgeber getroffen. Und der hat eben geregelt, dass in besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung (ab 50.000 €) die Strafe mindestens sechs Monate ist, je nach Schwere der Tat geht es dann bis zu zehn Jahren. Und 27 Mio zu hinterziehen ist eben ein ziemlich heftiger Fall der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall. Wenn selbst das nur drei Jahre gibt, wie viel müsste man dann hinterzogen haben, damit tatsächlich mal zehn Jahre verhängt werden sollen?

Man darf dabei ja nicht nur auf den Betrag achten, der hinterzogen wurde. Da spielen ja auch andere Umstände eine Rolle... Selbstanzeige, Kooperation, Gegenstand der Hinterziehung, Vorstrafen, private Situation des Angeklagten etc. etc. ;) Aber das brauche ich dir ja nicht erzählen. Aber alles über 3 Jahre Gefägnis halte ich persönlich für moralisch absolut unangebracht. Eine Bewährungsstrafe jedoch auch.
 
Würde ich nur zum Teil zustimmen.

Gerade im Zivilrecht ist doch der ganzen Verfahrenstoff meist schon im schriftlichen Verfahren abgearbeitet. Der Termin zu mündlichen Verhandlung wird doch nur gemacht, um entweder Beweis zu erheben oder die Anträge zu stellen.
Ich habe zwischen den Zeilen klargemacht mit welcher Naivität ich damals noch behaftet war.Der Ablauf selbst war genauso wie geschildert!Ich war 1981 im 5.Semester und 22 Jahre alt.Das Praktikum diente der Aufgabe,uns vom Gutachterstil der Uni an den Urteilsstil heranzuführen.
In der Sache selbst kann ich Dir nur bedingt Recht geben.Die Frage nach weiteren Beweisanträgen wurde zwar gestellt,aber in keinem Fall dieses Prozeßtages geltend gemacht.Insofern kann ich die Bedingtheit einer mündlichen Verhandlung von dem Begehren einer der beiden Parteien in meinem Fall nicht bestätigen.
Da ich nach dem 1.Staatsexamen Anfang 1983 keinen intensiveren Bezug mehr zur Jurisprudenz aufrechterhalten habe,kann ich mich heute auch nicht mehr fachlich kompetent genug dazu äußern.

Aber eine andere Frage?
Von welchem Strafmaß gehst Du nach dem heutigen Tag in der Sache Hoeneß aus?
 
Ich lebe in einem Rechtsstaat. Keine Frage. Du auch? Das Verfahren findet vor dem Landgericht im FREIstaat Bayern statt. Merkste watt?
Was soll ich denn merken?
"Freistaat" bedeutet jedenfalls nicht frei von Recht, sondern frei von einem König.
Recht(sprechung) hat auch nichts mit Gerechtigkeit oder Moral oder sonstigen "esoterischen Spinnereien" zu tun. (Hatte ich schon gesagt, dass ich auch ein Fan von Nietzsche bin?)
 
Ist das das Ergebnis deines Rechtsempfindens oder tatsächlich deine Vermutung? Ich hoffe zwar auf eine ähnlich hohe Strafe, glaube aber, dass ich morgen doch ziemlich enttäuscht werde.

Wäre das, was ich anhand der bisher bekannten Tatsachen verhängen würde. Also gewissermaßen professionell vorbelastetes Rechtsempinden.

Was die Vermutungen über die bayerische Justiz angeht: man sollte nicht vergessen, dass es dieses eine Gericht ist, das das Urteil sprechen wird. Und mein Eindruck vom Richter ist bislang ein positiver.
 
Wenn aber aus den Unterlagen der Selbstanzeige, die ganze Zeit ersichtlich war, dass es um 27,2 Millionen Euro geht, warum hat unser aller Hoeneß dann in seinem ersten Geständnis von 18,5 Millionen Euro gesprochen?

Wenn der nicht verknackt wird und zwar so richtig, dann Prost Mahlzeit Rechtsstaat. Dann baue ich mir morgen als Don Jacobi ein zweites Standbein auf...
 
Würdet ihr stand jetzt sagen,dass er in den Knast muss oder geht ihr nicht davon aus?
Und noch eine Frage,wie spät ist denn morgen die Urteilsverkündung zu erwarten?
 
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925699:
Kann mir jemand den aktuellsten Artikel der Bild genauer erklären? Was ist damit gmeint, dass die Selbstanzeige 60 bis 70 Mio Euro deckt? Wurde pauschal einfach mal sehr viel mehr in die Selbstanzeige geschrieben, was er gar nicht zu verantwortet hat, nur um ganz sicher zu gehen, dass sie wirksam ist? Oder verstehe ich das falsch?

http://www.bild.de/sport/fussball/uli-hoeness/machte-130-mio-gewinn-35041542.bild.html

Sieht sop aus. Die Selbstanzeige sah offenabr so aus, dass er - vereinfacht dargestellt - gesagt hat "2003 habe ich X verdient, 2005 Y, und darauf hätte ich wohl Steuern zahlen müssen." DieSpalte, wie viele Stuern man denn nachzahlen müsse, ist wohl frei geblieben.

Am ersten Prozesstag ging man dann offenbar seitens des Angeklagten von "15, 18 oder 20 Millionen" Stuerschuld aus, gestern Abend habe man dann noch mal nachgerechnet und sei dann zu dem Schluss gekommen, dass die Zeugin mit ihren ca. 27 Mio. wohl recht habe.

Meiner Meinung nach ist er damit den Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige nicht gerecht geworden, die Staatsanwaltschaft sieht das ebenso, seine Anwälte sehen es anders.
 
Würdet ihr stand jetzt sagen,dass er in den Knast muss oder geht ihr nicht davon aus?

Ja, der wandert meiner Meinung nach ein. Oder aber die Selbstanzeige war wirksam, dann gibt es gar keine Strafe.

Und noch eine Frage,wie spät ist denn morgen die Urteilsverkündung zu erwarten?

Kann man noch nicht abschätzen. Die Beweiserhebung ist ja noch nicht zu Ende, keiner weiß, wie lange dann noch die Plädoyers und das "letzte Wort" des Angeklagten dauern. Und dann kommt ja noch die Zeit, die das Gericht zur Beratung braucht.
 
Na ja, wenn selbst der Angeklagte davon ausgeht, dass das der Höhe nach hinkommt, braucht das Gericht das auch nicht unbedingt. Die neuen Infos haben allenfalls Einfluss auf die Strafhöhe.

Dass über die Wirksamkeit der Selbstanzeige kaum gestritten wurde, werte ich mal als Indiz, dass das Gericht (das ja die Anklage in dieser Form zugelassen hat) bei seiner ursprünglichen (natürlich nie geäußerten und von mir nur vermuteten) Auffassung bleiben wird.
 
Ich habe zwischen den Zeilen klargemacht mit welcher Naivität ich damals noch behaftet war.Der Ablauf selbst war genauso wie geschildert!Ich war 1981 im 5.Semester und 22 Jahre alt.Das Praktikum diente der Aufgabe,uns vom Gutachterstil der Uni an den Urteilsstil heranzuführen.
In der Sache selbst kann ich Dir nur bedingt Recht geben.Die Frage nach weiteren Beweisanträgen wurde zwar gestellt,aber in keinem Fall dieses Prozeßtages geltend gemacht.Insofern kann ich die Bedingtheit einer mündlichen Verhandlung von dem Begehren einer der beiden Parteien in meinem Fall nicht bestätigen.
Da ich nach dem 1.Staatsexamen Anfang 1983 keinen intensiveren Bezug mehr zur Jurisprudenz aufrechterhalten habe,kann ich mich heute auch nicht mehr fachlich kompetent genug dazu äußern.

Die Mündlichkeit der Verhandlung ist doch das Grundprinzip eines Verfahrens nach der ZPO. Daher findet ja auch idR immer eine statt, da ihr ja meist die Güteverhandlung direkt vorausgeht. Und schon da gibt man ja als Richter den Parteien einen dezenten oder auch mal weniger dezenten Hinweis darauf wie man die Rechtslage nach den bis dahin unstreitigen Tatsachen und eben nach den streitigen Tatsachen beurteilen würde. Man möchte ja als Richter lieber den Vergleich als nen Urteil schreiben.

Und sind die entscheidenden Tatsachen unstreitig und es bedarf eben keiner Beweisaufnahme, dann erschöpft sich doch die mündliche Verhandlung darin, dass die Parteien ihre Anträge stellen, die sich ja idR mit denen aus den Schriftsätzen gleichen. Und dann mach man nen Termin zur Verkündung einer Entscheidung und das wars.

Habe als Referendar meine ersten Urteile nur nach Akten geschrieben, da ich ja die mündlichen Termine zu den entscheidungsreifen Sachen zu Beginn meiner Station noch gar nicht mitbekommen habe. Es reichen ja aber die Protokolle und die Akten. Dazu ggf. noch ein paar Hinweise deines Ausbilders über den Eindruck den er von Zeugen oder Sachverständigen hatte.

Aber eine andere Frage?
Von welchem Strafmaß gehst Du nach dem heutigen Tag in der Sache Hoeneß aus?

Wie gesagt den § 370 AO in der aktuellen Fassung kenne ich seit gestern. Das letzte mal als ich ihn mir angesehen habe sah der noch anders aus und es gab noch nen 370a.
Strafrahmen zwischen nem halben Jahr und bis zu zehn Jahre. Strafmildernd kann man berücksichtigen, dass der Angeklagte ja eigentlich voll geständig ist. Nun wohl auch alle unterlagen vorgelegt hat. Strafschärfend ist sicher die hohe Summe über die wir hier sprechen. Ansonsten habe ich das Verfahren selbst viel zu wenig verfolgt, um ne wirklich fundierte Einschätzung abzugeben. Dazu bin ich wie gesagt kein Strafrechtler.
Wenn die Richter ihn verurteilen - wir müssen ja noch abwarten wie die nun die Selbstanzeige beurteilen - dann gehe von einer Strafe zwischen fünf und sieben Jahren aus. Wobei ich eher zu Fünf tendiere als zu Sieben!
 
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