FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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Zitat von Ulrich Hoeneß;2925288:
Naja, ich bin ja auch Werder Fan, aber sehe ihn nicht als Hassfigur... Generell hasse ich niemanden im Fußballgeschäft. Es geht doch immernoch um die schönste Nebensache der Welt, nicht wahr? :)

Schöne Aussage, die - auch wenn das jetzt OT von mir ist - durchaus mal gewürdigt werden sollte da nicht selbstverständlich.

:tnx:
 
also, ich kanns ja echt nur vermuten, aber mich müsste mein gefühl schon sehr täuschen, wenn lucky sich nicht wieder unter uns befinden würde.
 
Bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren aufwärts ist die Bewährung de iure ausgeschlossen, § 56 II StGB.

Ich denke es werden wieder einige verwundert aus der Wäsche schauen, wenn das Urteil kommt. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Gericht doch unter den zwei Jahren bleibt und entsprechende Auflagen erteilt. Strafrahmen geht ja nur bis zu fünf Jahre und letztendlich ist die Summe der hinterzogenen Steuern ja nicht allein ausschlaggebend.
Die ganze Nummer läuft ja auf der Schiene, dass UH selbst den Überblick verloren habe und mehr oder minder in einem Rausch gehandelt habe. Hinzu kommt, dass man ohne Selbstanzeige wahrscheinlich von gar nichts erfahren hätte und auch nicht von dem Ausmaß etc. pp.. Ich kan mir das Plädoyer seines Verteidigers jetzt schon ausmalen.
Meine Formulierung "gleich 0" war mißverständlich.Mir ist er bekannt!
Zu Deinen weiteren Ausführungen habe ich mich an verschiedenen Stellen bereits geäußert.
Ich glaube,daß die heutige Zeugin jeglicher Strategie den Wind aus den Segeln genommen hat.Die Finanzbeamtin korrigierte die Nachdeklaration von 18,5 Mio auf 27,2 Mio und verwies darauf,daß die Datensätze dem Angeklagten bereits im Januar 2013 im Wesentlichen von seiner Bank zugestellt worden waren,aber erst am 27.02. bzw. 05.03.2014 an die Behörden weitergeleitet worden seien.

Beides dürfte bei der Strafzumessung eine bedeutende Rolle spielen.Ob Hoeneß während der fortgesetzten Tatbegehung im zugrundegelegten Zeitraum wild und unkontrolliert gezockt hat,spielt da keine Rolle.
Ebensowenig wird das Gericht Herrn Hoeneß und seinen Anwälten auf den Leim gehen,daß es ohne seine Darlegungen keine Kenntnis gewonnen hätte.Die Gesamtumstände der hastig zusammengekleisterten Selbstanzeige wie auch die vorgetragenen Ungereimtheiten der Finanzbeamtin ergeben eher das Bild,nicht aufgrund innerer Einsichten tätig geworden zu sein,sondern scheibchenweise Schadensbegrenzung zum Motiv gehabt zu haben.
Der Richter wird mit Sicherheit noch die Frage stellen,wieso Herr Hoeneß zum Zeitpunkt seiner Selbstanzeige nicht darauf hingewiesen hatte,daß es ihm aufgrund der Komplexität des gesamten Sachverhaltes noch nicht möglich gewesen sei,alle steuerrechtlich relevanten Unterlagen beizubringen.Diese Salamitaktik,am 1.Prozeßtag die Katze aus dem Sack zu lassen und darauf zu verweisen,nunmehr reinen Tisch machen zu wollen,ist billig und durchschaubar.
So naiv kann kein Richter sein,dies nicht einem berechnenden Kalkül zuzuordnen.
Nein!Ich glaube nicht,daß seine Anwälte noch ein Kaninchen aus dem Hut zaubern.Der Eindruck ist erdrückend,daß hier eine Ehrlichkeit vorgegaukelt werden sollte,weil man sehr genau verstanden hat,daß die ganze Kiste so oder so ,morgen oder übermorgen,auffliegen würde.Denen war vollbewußt,daß die Zeitbombe tickt.
Und ich bin mir sicher,daß hier noch einiges hinterherkommen wird,was das toppt,was bisher offenbart wurde.

Ich schließe intuitiv eine Bewährungsstrafe mit Auflagen aus.Alles andere wäre in der Öffentlichkeit nach Stand der Dinge auch nicht mehr vermittelbar!
 
Eine Strafe unter 2 Jahren schließe ich angesichts der immensen(bisherigen)Höhe der hinterzogenen Steuern inzwischen aus,auch wenn die nachdeklarierten Beträge wie auch die Berechnungen der Steuerfahnderin nicht unmittelbarer Gegenstand dieses Prozesses sind.
Selbst bei Abwägung der strafverschärfenden gegen die strafmildernden Gesamtumstände kann bei einer solchen Höhe der tatsächlich hinterzogenen Steuern(mindestens!27,2 Mio) kein Interpretationsspielraum zum Urteil des BGH(>1Mio Haftstrafe nach Abwägung der Gesamtumstände) nicht mehr greifen.
Die Höhe des Steuerbetrugs über Jahre setzt eine hohe kriminelle Energie voraus,die von der Verteidigung nicht mehr soweit entkräftet werden kann,eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren zu erwirken.Damit schwindet die Wahrscheinlichkeit für eine Bewährung auf gleich 0!

Abgesehen davon!Es wäre ein Affront gegen das gesunde Rechtsempfinden,wenn zum Schluß ein Urteil herauskäme,welches die Wohltaten eines Uli Hoeneß hier noch entscheidend strafmildernd berücksichtigen würde!

Hauptsache Deine Vermutung bewahrheitet sich!

Ich hoffe auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung! Es ist ja jetzt schon schwer für mich den Leuten zu verklickern, dass ich deren Steuerschulden beitreiben muss, während UH so eine Scheiße baut! Sollte er mit Bewährung davonkommen, Ups, ich muss meine Wortwahl ändern ;) das Urteil doch jeden Steuerzahler aufs Übelste!

Kommt er nicht in den Knast wird es künftig schwer, den Menschen glaubhaft zu vermitteln, dass Steuererklärungen/Anmeldungen abzugeben sind und Nachzahlungen zu leisten sind!
 
Hauptsache Deine Vermutung bewahrheitet sich!

Ich hoffe auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung! Es ist ja jetzt schon schwer für mich den Leuten zu verklickern, dass ich deren Steuerschulden beitreiben muss, während UH so eine Scheiße baut! Sollte er mit Bewährung davonkommen, Ups, ich muss meine Wortwahl ändern ;) das Urteil doch jeden Steuerzahler aufs Übelste!

Kommt er nicht in den Knast wird es künftig schwer, den Menschen glaubhaft zu vermitteln, dass Steuererklärungen/Anmeldungen abzugeben sind und Nachzahlungen zu leisten sind!

Es wird halt am Ende darauf ankommen, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht. Aktuell sieht es eher nicht danach aus, jedoch bin ich auf die Argumentation der Anwälte gespannt.
 
Habe die ganze Sache heute auch nur so nebenbei aus dem Büro verfolgt, aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann sind ja die Finanzbeamten wohl selbst nicht ganz in der Lage die Steuerschuld zu berechnen. Was schon ein bezeichnendes Licht auf das Steuerrecht wirft.

Das stimmt. Sie haben wohl, wie im Strafverfahren notwendig, ein "Best Case" Szenario angenommen, und schon dabei kommt man auf dieses Wahnsinnssumme.

Aber ich bin kein Strafrechtler und kenne mich im "Nebenstafrecht" nicht wirklich aus.


Gehr mir ähnlich. Fand es aber in dem Fall spannend, mich mal wieder in mein Ex-Berufsbild einzulesen.



Auch. Vor allem aber fand ich es als Anwalt schwierig, mein Moralempfinden und die Notwendigkeit wirtschaltlichen Überlebens unter einen Hut zu bringen.
Insgesamt denke ich, dass ich für meinen neuen Beruf deutlich geeigneter bin - und auch zufriedener sein werde.
 
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925308:
Es wird halt am Ende darauf ankommen, ob die Selbstanzeige wirksam ist oder nicht. Aktuell sieht es eher nicht danach aus, jedoch bin ich auf die Argumentation der Anwälte gespannt.

Ich halte von diesem Scheiß namens Selbstanzeige sowieso nichts! Naja, sie gehört zum geltenden Recht...

Nur wenn es um eine Selbstanzeige geht, dann bitte auch richtig! Sprich: ich zeige wirklich alles selbst an o ich bekomme ne angemessene Strafe! Und alles haut im Fall UH mal sowas von garnicht hin. Aus 3 Mio, werden 18 Mio, nun sind wir bei knapp 30 Mio... Das will UH mit seinen Staranwälten, Starbuchhaltern u Co nicht gewusst haben? Bitte?!

Wie dem auch sei, ich kann mir ne Haftstrafe nur wünschen. Ich habe tagtäglich mit Elend zu tun. Ich sehe die Leute, die nicht bezahlen können. Ich sehe die Leute, die aufgrund schlechter Steuerberatung heftigste nachzahlen müssen und dies teilweise nicht können.

Wie soll man denen erklären, dass man wg Rückständen vollstrecken muss, während Menschen mit Promibonus mit einem blauen Auge davonkommen?!
Ich habe dafür keine Erklärung!

Und erinnert man sich an Papa Graf, sollte eigentlich klar sein, in welche Richtung es gehen muss!

Ich hoffe, es nimmt ein faires Ende! Fair gegenüber den Steuerzahlern!
 
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