FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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Zitat von [SVW]Andi;2925179:
Hoeneß wird in das Gefängnis kommen - alles andere wäre eine Riesenüberraschung.

Das denke ich auch. Der Staatsanwalt wollte ja heute noch über möglicherweise falsche Verlustvorträge reden, immerhin über 100.000 €. Wollte der Richter aber nicht, weil die (im Fall einer Verurteilung) "wahrscheinlich in diesem Leben nicht mehr zum Tragen kommen".

Ob 24 Monate oder mehr - das wird nicht mal mehr knapp.

Den hier kannte ich noch nicht:
http://pingumania.files.wordpress.com/2013/12/pingu-mania_hoeness_breno.png
 
Eine Strafe unter 2 Jahren schließe ich angesichts der immensen(bisherigen)Höhe der hinterzogenen Steuern inzwischen aus,auch wenn die nachdeklarierten Beträge wie auch die Berechnungen der Steuerfahnderin nicht unmittelbarer Gegenstand dieses Prozesses sind.
Selbst bei Abwägung der strafverschärfenden gegen die strafmildernden Gesamtumstände kann bei einer solchen Höhe der tatsächlich hinterzogenen Steuern(mindestens!27,2 Mio) kein Interpretationsspielraum zum Urteil des BGH(>1Mio Haftstrafe nach Abwägung der Gesamtumstände) nicht mehr greifen.
Die Höhe des Steuerbetrugs über Jahre setzt eine hohe kriminelle Energie voraus,die von der Verteidigung nicht mehr soweit entkräftet werden kann,eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren zu erwirken.Damit schwindet die Wahrscheinlichkeit für eine Bewährung auf gleich 0!

Abgesehen davon!Es wäre ein Affront gegen das gesunde Rechtsempfinden,wenn zum Schluß ein Urteil herauskäme,welches die Wohltaten eines Uli Hoeneß hier noch entscheidend strafmildernd berücksichtigen würde!

Bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren aufwärts ist die Bewährung de iure ausgeschlossen, § 56 II StGB.

Ich denke es werden wieder einige verwundert aus der Wäsche schauen, wenn das Urteil kommt. Ich kann mir gut vorstellen, dass das Gericht doch unter den zwei Jahren bleibt und entsprechende Auflagen erteilt. Strafrahmen geht ja nur bis zu fünf Jahre und letztendlich ist die Summe der hinterzogenen Steuern ja nicht allein ausschlaggebend.
Die ganze Nummer läuft ja auf der Schiene, dass UH selbst den Überblick verloren habe und mehr oder minder in einem Rausch gehandelt habe. Hinzu kommt, dass man ohne Selbstanzeige wahrscheinlich von gar nichts erfahren hätte und auch nicht von dem Ausmaß etc. pp.. Ich kan mir das Plädoyer seines Verteidigers jetzt schon ausmalen.
 
Strafe muss sein, aber was bringt es, wenn ein Steuerhinterzieher (die Summe spielt keine Rolle) ins Gefängnis kommt?

1. Er muss die nicht gezahlten Steuern zurückzahlen.
2. Er muss eine empfindliche Strafe zusätzlich zahlen (mindestens noch einmal den selben Betrag).
3. Er muss soziale Dienste ableisten, was immer dafür in Frage kommt.

Natürlich sind alle, die keine Schwerverbrechen (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung etc) begehen, aber gegen Recht und Gesetz verstoßen, auch kriminell und damit vorbestraft. Aber sie müssen nicht auch noch die Gefängnisse verstopfen, sondern in angemessener Weise Wiedergutmachung an der Gesellschaft betreiben müssen.

Deswegen muss ich U. H. nicht unbedingt im Gefängnis sehen, aber unsere derzeitige Gesetzeslage wird wohl kein anderes Strafmaß zulassen.

Leiden sehen möchte ich ihn schon.

PS: Ich bin gewiss kein Bayer, kein Bayern - Fan, kein U.H.-Fan oder was auch auch immer.
 
Strafe muss sein, aber was bringt es, wenn ein Steuerhinterzieher (die Summe spielt keine Rolle) ins Gefängnis kommt?

1. Er muss die nicht gezahlten Steuern zurückzahlen.
2. Er muss eine empfindliche Strafe zusätzlich zahlen (mindestens noch einmal den selben Betrag).
3. Er muss soziale Dienste ableisten, was immer dafür in Frage kommt.

Natürlich sind alle, die keine Schwerverbrechen (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung etc) begehen, aber gegen Recht und Gesetz verstoßen, auch kriminell und damit vorbestraft. Aber sie müssen nicht auch noch die Gefängnisse verstopfen, sondern in angemessener Weise Wiedergutmachung an der Gesellschaft betreiben müssen.

Deswegen muss ich U. H. nicht unbedingt im Gefängnis sehen, aber unsere derzeitige Gesetzeslage wird wohl kein anderes Strafmaß zulassen.

Leiden sehen möchte ich ihn schon.

PS: Ich bin gewiss kein Bayer, kein Bayern - Fan, kein U.H.-Fan oder was auch auch immer.

Wenn für solche Vergehen keine Gefängnisstrafe droht animiert das imho sehr zum versuchten Steuerbetrug, nach dem Motto: naja, wenn ich erwischt werden, dann zahle ich halt und gut ist.
Eine Gefängnisstrafe hat einfach eine große abschreckende Wirkung.

btw: ich bin auch niemand, der schreit: der muss in den Knast. Er soll einfach entsprechend seiner Verfehlungen nach dem bestehenden Recht seine gerechte Strafe erhalten.

Achja: leiden tut er durch diesen öffentlichen Prozess und seinen "Strip" vor dem gesamten Volk schon sehr. Gerade er als Moralapostel der Vergangenheit.
 
Zitat von Ulrich Hoeneß;2925067:
Leute, lasst euch nicht von den ganzen Beträgen blenden, die aktuell durch die Medien geistern... Es spielt nur eine untergeordnete Rolle ob es 3.5 Mio, 18 Mio oder 35 Mio Euro sind, die hinterzogen wurden. Am Ende kommt es darauf an, ob die Selbstanzeige wirksam war und wie die Staranwälte das argumentieren. Sonst hätte UH auch wohl kaum die ganzen Akten nachgereicht, die aktuell zu den hohen Summen führen.

Übrigens wird das Privatvermögen von UH auf rund 400 Mio Euro geschätzt.

Welche Strafe auf UH wartet steht somit noch nicht fest. Auch eine Bewährungsstrafe ist immernoch möglich.

Fußball-Fan oder Bayern-Fan? :wink:
 
Was hier so besonders ist, ist natürlich die Höhe der Summe und ganz besonders diese immer integre Person.

Deswegen bleibt der Tatbestand aber derselbe.

Was aber bisher auch fehlt: eine konsequente Handlung seitens des U. H. Er hätte längst von allen Bildflächen verschwinden müssen. Mal sehen, wie er heute abend im Stadion "gefeiert" wird.
 
Ich kann mir gut vorstellen, dass das Gericht doch unter den zwei Jahren bleibt und entsprechende Auflagen erteilt. Strafrahmen geht ja nur bis zu fünf Jahre und letztendlich ist die Summe der hinterzogenen Steuern ja nicht allein ausschlaggebend.

Tach, Kollege.

Allein ausschlaggebend nicht, aber der BGH war da schon recht eindeutig:
"Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht" (BGHSt 53, 71, 86 mwN).

"Der wusste gar nicht mehr, wie viel es eigentlich ist" erfüllt diese Voraussetzung wohl eher nicht. Zumindest dass die Millionengrenze (deutlich) überschritten wurde, das muss ihm klar gewesen sein. Ob nun 3 Mio, 8 Mio oder 27 Mio, das mag er im Detail nicht gewusst haben. Trotzdem würde meiner Meinung nach der gesetzgeberischen Wertung bei besonders hohen Hinterziehungsbeträgen nicht genug Rechnung getragen, wenn hier auf weniger als 24 Monate erkannt werden würde.

Wie auch immer es in dieser Instanz ausgehen wird: die Sache geht eh zum BGH.
 
Ich denke das Schlimmste für Hoeneß ist sowieso die Schädigung seines Rufes. Er der Oberschwinger der Moralkeule. Der Retter der finanziell angeschlagenen Vereine. Der Macher der FCB. Die unantastbare Instanz.

Nun ist er ein Millionen-Jongleur. Ein Zocker, der die Kontrolle völlig verloren hat. Ein Steuerhinterzieher im ganz großen Stile. Das wird er, abgesehen von Bayernfans, die ihn "Sektenhaft verehren" wie Manni B. gestern treffend sagte, nicht mehr los.
 
Strafe muss sein, aber was bringt es, wenn ein Steuerhinterzieher (die Summe spielt keine Rolle) ins Gefängnis kommt?

Das kann man sich aber bei vielen Delikten fragen.
Erschleichen von Leistungen - besser bekannt als Schwarzfahren,
bei Verstößen gegen das Urheberrecht,
bei Straftaten gegen die Rechtspflege (zB uneidliche Falschaussage)...

Generell finde ich unser Strafrechtssystem durchaus fragwürdig.

Ich bin Jurist, nun studiere ich auf Grundschullehramt. Wenn ich zu einem unartigen Kind sagen würde: "So, zur Strafe spielst du die nächsten sechs Monate nur noch mit den anderen Kindern!"...dann würde das nicht unbedingt dazu führen, dass das Kind danach ein anständigerer Mensch geworden sein wird.
 
Die Instanzen gehen die sicher durch. Ist in so einem Fall auch absolut logisch.

Habe die ganze Sache heute auch nur so nebenbei aus dem Büro verfolgt, aber wenn ich das richtig mitbekommen habe, dann sind ja die Finanzbeamten wohl selbst nicht ganz in der Lage die Steuerschuld zu berechnen. Was schon ein bezeichnendes Licht auf das Steuerrecht wirft.

Aber ich bin kein Strafrechtler und kenne mich im "Nebenstafrecht" nicht wirklich aus. Und sehe auch gerade, dass der Strafrahmen in einem besonders schweren Fall sogar bis zu 10 Jahren ist. § 370 III Nr. 1 AO dürfte hier ja durchaus einschlägig sein. Da kommt er bei der Summe wohl tatsächlich nicht an einer Freheitsstrafe vorbei.

Edit:

Ich bin Jurist, nun studiere ich auf Grundschullehramt.

Wieso das? Frust?
 
Strafe muss sein, aber was bringt es, wenn ein Steuerhinterzieher (die Summe spielt keine Rolle) ins Gefängnis kommt?

1. Er muss die nicht gezahlten Steuern zurückzahlen.
2. Er muss eine empfindliche Strafe zusätzlich zahlen (mindestens noch einmal den selben Betrag).
3. Er muss soziale Dienste ableisten, was immer dafür in Frage kommt.

Natürlich sind alle, die keine Schwerverbrechen (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Körperverletzung etc) begehen, aber gegen Recht und Gesetz verstoßen, auch kriminell und damit vorbestraft. Aber sie müssen nicht auch noch die Gefängnisse verstopfen, sondern in angemessener Weise Wiedergutmachung an der Gesellschaft betreiben müssen.

Deswegen muss ich U. H. nicht unbedingt im Gefängnis sehen, aber unsere derzeitige Gesetzeslage wird wohl kein anderes Strafmaß zulassen.

Leiden sehen möchte ich ihn schon.

PS: Ich bin gewiss kein Bayer, kein Bayern - Fan, kein U.H.-Fan oder was auch auch immer.

Da gebe ich dir auf jedenfall Recht. Nur das Problem besteht darin, dass dann die Abschreckung für solche Taten gegen 0 geht. Für das individuelle Verfahren bei UH ist es sicher eine gute Lösung und ich tue mich auch schwer, bei Finanzdelikten Freiheitsstrafen auszusprechen. Aber man muss halt auch einen Schritt weiter denken.
 
Die Quote für eine Verurteilung liegt übrigens bei 1,15. Reich kann man nur noch werden, wenn man auf nen kompletten Freispruch setzt, 45:1.
 
(....)

Wie auch immer es in dieser Instanz ausgehen wird: die Sache geht eh zum BGH.

:tnx:

Denke auch das unabhängig vom möglichen Urteil Rechtsmittel zu erwarten sind. Je nach Ergebnis halt von Ankläger- oder Verteidungsseite.
Und bis dann mal ein Verfahren angesetzt ist, verhandelt wird und rechtskräftig ein Urteil gefallen ist wird das wohl dauern können.
Abzuwarten bleibt wie lange die Funktionäre und Gönner diese Ungewissheit zu tragen bereit sind und ab wann Konsequenzen folgen werden.
 
Das Problem bei Steuerstraftaten ist generelle das häufig fehlende Unrechtsbewusstsein. Und man muss sich eben fragen woher dieses rührt. Ich denke hier sollte man zu erst mal einen Ansatz zur Reform suchen.

Übrigens schmerzen Geldstrafen immer mehr als Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, denn diese haben meist keine direkte Wirkung. Läuft in der Bewährungszeit dann auch noch alles gut, dann gabs am Ende keine Strafe ausser den Gerichtskosten und ggf. der Kosten für den Verteidiger!
 
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