Zitat von Ulrich Hoeneß;2925093:
Die zusätzlichen 23 Mio sind nicht von den Steuerfahndern "aufgedeckt" worden, sondern UH hat sie vor dem Prozess Ende Februar von sich aus veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Dateien auf einen USB-Stick, die vorher nicht bekannt waren. Theoretisch hätte er sie nicht vorlegen müssen und es ginge heute "nur um 3.5 Mio.
Bei den zusätzlichen 23 Mio kommt es darauf an, aus welchem Zeitraum diese stammen. Es könnte sein, dass ein Teil bereits verjährt ist und somit keinen Einfluss mehr auf das Verfahren haben.
Naja man sollte sagen "sind noch nicht aufgedeckt worden"
Er wird einfach gewusst haben, dass es rauskommt und dann so versuchen sich doch irgendwie in ein besseres Licht zu rücken.
Und die Daten musste er ja eh vorlegen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Anklage dann nicht auf irgendwelche Auflistungen der Bewegungen von dem Konto besteht.
Allerdings ist es ja unerheblich. Begehe ich eine Straftat und melde es selbst der Polizei, werde ich trotzdem angeklagt. Strafmildernd hätte sich das auswirken können, hätte er damals gleich gesagt "Leute da kommt noch ne Menge mehr".
Das ist natürlich richtig. Nur Selbstanzeige ≠ Steuererklärung. Übrigens wurde bereits belegt, dass der Zeitpunkt der Selbstanzeige wirksam ist. Es war vorher nicht bekannt (bis er sich angezeigt hat), dass es sich um UH handelt. Das die Unterlagen unvollständig waren/sind ist ja bereits letztes Jahr bekanntgeworden. Doch die Anwälte von UH wollen ja trotzdem belegen können, dass sie wirksam ist. Dies wird soch in den kommenden Tagen zeigen. Wie schon gesagt, wird es interessant sein, wie sie argumentieren wollen.
Unvollständig = unwirksam
Nur weils plötzlich schnellgehen musste, weil er sonst eh aufgeflogen wäre sollte es da keine mildernden Umstände geben. Sonst legt sich jeder so nen Wisch in die Schublade und reicht dann alles nach. Hat schon seinen Grund warum die Selbstanzeige vollständig sein soll.
und das was da bisher jetzt zusammenkommt ist sicher noch nicht alles.
Klar ist es rein vom Zeitpunkt her wirksam. Die Frage ist aber auch, hätte er es auch gemacht, wäre ihm da nicht schon jemand auf der Spur gewesen? Das bezweifel ich und auch das wird das Gericht berücksichtigen.
Er kam ja erst auf die Idee als die Bank anrief und sagte "alter, die haben dich bald"
*edit* und den Teil mit "freiwillig entfernt"
Die Sperren für eine wirksame Selbstanzeige
Der Weg zur strafbefreienden Selbstanzeige ist unter bestimmten Voraussetzungen versperrt: Nach § 371 Absatz 2 tritt Straffreiheit nicht ein und kommt die Selbstanzeige zu spät,
1. wenn bereits der Prüfer erschienen ist,
2. dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Verfahrens wegen der Tat bekannt gegeben wurde oder
3. die Tat entdeckt war und der Täter dies wusste oder davon ausgehen musste.
Punkt 3 finde ich ganz interessant