FC Bayern München

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Viele finden die Bayern scheiße, aber warum eigentlich?


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Zitat von Ulrich Hoeneß;2925093:
Die zusätzlichen 23 Mio sind nicht von den Steuerfahndern "aufgedeckt" worden, sondern UH hat sie vor dem Prozess Ende Februar von sich aus veröffentlicht. Es handelt sich dabei um Dateien auf einen USB-Stick, die vorher nicht bekannt waren. Theoretisch hätte er sie nicht vorlegen müssen und es ginge heute "nur um 3.5 Mio.

Bei den zusätzlichen 23 Mio kommt es darauf an, aus welchem Zeitraum diese stammen. Es könnte sein, dass ein Teil bereits verjährt ist und somit keinen Einfluss mehr auf das Verfahren haben.

Naja man sollte sagen "sind noch nicht aufgedeckt worden"
Er wird einfach gewusst haben, dass es rauskommt und dann so versuchen sich doch irgendwie in ein besseres Licht zu rücken.
Und die Daten musste er ja eh vorlegen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Anklage dann nicht auf irgendwelche Auflistungen der Bewegungen von dem Konto besteht.
Allerdings ist es ja unerheblich. Begehe ich eine Straftat und melde es selbst der Polizei, werde ich trotzdem angeklagt. Strafmildernd hätte sich das auswirken können, hätte er damals gleich gesagt "Leute da kommt noch ne Menge mehr".

Das ist natürlich richtig. Nur Selbstanzeige ≠ Steuererklärung. Übrigens wurde bereits belegt, dass der Zeitpunkt der Selbstanzeige wirksam ist. Es war vorher nicht bekannt (bis er sich angezeigt hat), dass es sich um UH handelt. Das die Unterlagen unvollständig waren/sind ist ja bereits letztes Jahr bekanntgeworden. Doch die Anwälte von UH wollen ja trotzdem belegen können, dass sie wirksam ist. Dies wird soch in den kommenden Tagen zeigen. Wie schon gesagt, wird es interessant sein, wie sie argumentieren wollen.
Unvollständig = unwirksam
Nur weils plötzlich schnellgehen musste, weil er sonst eh aufgeflogen wäre sollte es da keine mildernden Umstände geben. Sonst legt sich jeder so nen Wisch in die Schublade und reicht dann alles nach. Hat schon seinen Grund warum die Selbstanzeige vollständig sein soll.
und das was da bisher jetzt zusammenkommt ist sicher noch nicht alles.

Klar ist es rein vom Zeitpunkt her wirksam. Die Frage ist aber auch, hätte er es auch gemacht, wäre ihm da nicht schon jemand auf der Spur gewesen? Das bezweifel ich und auch das wird das Gericht berücksichtigen.
Er kam ja erst auf die Idee als die Bank anrief und sagte "alter, die haben dich bald"
*edit* und den Teil mit "freiwillig entfernt"

Die Sperren für eine wirksame Selbstanzeige
Der Weg zur strafbefreienden Selbstanzeige ist unter bestimmten Voraussetzungen versperrt: Nach § 371 Absatz 2 tritt Straffreiheit nicht ein und kommt die Selbstanzeige zu spät,

1. wenn bereits der Prüfer erschienen ist,
2. dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Verfahrens wegen der Tat bekannt gegeben wurde oder
3. die Tat entdeckt war und der Täter dies wusste oder davon ausgehen musste.
Punkt 3 finde ich ganz interessant
 
Naja man sollte sagen "sind noch nicht aufgedeckt worden"
Er wird einfach gewusst haben, dass es rauskommt und dann so versuchen sich doch irgendwie in ein besseres Licht zu rücken.
Und die Daten musste er ja eh vorlegen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Anklage dann nicht auf irgendwelche Auflistungen der Bewegungen von dem Konto besteht.
Allerdings ist es ja unerheblich. Begehe ich eine Straftat und melde es selbst der Polizei, werde ich trotzdem angeklagt. Strafmildernd hätte sich das auswirken können, hätte er damals gleich gesagt "Leute da kommt noch ne Menge mehr".

Wer glaubt, dass Uli H. die 18 Millionen von gestern gestanden hätte, wenn er nicht eh wüsste, dass es rauskommt, bzw. sie verjährt sind, der glaubt an den Weihnachtsmann ;)
Hoeneß und seine Verteidiger bereiten sich seit einem Jahr auf diesen Prozess vor. Da ist jedes einzelne Wort absolutes Kalkül und genau so gewollt.
 
Naja man sollte sagen "sind noch nicht aufgedeckt worden"
Er wird einfach gewusst haben, dass es rauskommt und dann so versuchen sich doch irgendwie in ein besseres Licht zu rücken.
Und die Daten musste er ja eh vorlegen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Anklage dann nicht auf irgendwelche Auflistungen der Bewegungen von dem Konto besteht.
Allerdings ist es ja unerheblich. Begehe ich eine Straftat und melde es selbst der Polizei, werde ich trotzdem angeklagt. Strafmildernd hätte sich das auswirken können, hätte er damals gleich gesagt "Leute da kommt noch ne Menge mehr".

Generell geb ich dir da Recht. Nur die Ermittlungen sind meines Wissens nach im Sommer letzten Jahres (?!) abgeschlossen und zur Anklage gebracht worden. Ist schon ziemlich viel Zeit vergangen finde ich. Schon sehr komisch, dass die bis heute nicht alleine drauf gekommen sind. Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass sie noch drauf gestoßen wären, aber sicher halt auch nicht. Kann man vllt. erstmal offen lassen.


Unvollständig = unwirksam
Nur weils plötzlich schnellgehen musste, weil er sonst eh aufgeflogen wäre sollte es da keine mildernden Umstände geben. Sonst legt sich jeder so nen Wisch in die Schublade und reicht dann alles nach. Hat schon seinen Grund warum die Selbstanzeige vollständig sein soll.
und das was da bisher jetzt zusammenkommt ist sicher noch nicht alles.

Klar ist es rein vom Zeitpunkt her wirksam. Die Frage ist aber auch, hätte er es auch gemacht, wäre ihm da nicht schon jemand auf der Spur gewesen? Das bezweifel ich und auch das wird das Gericht berücksichtigen. Eine Selbstanzeige soll ja aus freien Stücken kommen und nicht erst wenn die Bank anruft und sagt "alter, die haben dich bald"

:tnx:
 
Wenn es nicht ungesund und verboten wäre, würde ich morgen gern mit Herrn Daum in den Englischen Garten gehen und in der Sonne liegend ne dicke Line reinziehen.
 
Wer glaubt, dass Uli H. die 18 Millionen von gestern gestanden hätte, wenn er nicht eh wüsste, dass es rauskommt, bzw. sie verjährt sind, der glaubt an den Weihnachtsmann ;)
Hoeneß und seine Verteidiger bereiten sich seit einem Jahr auf diesen Prozess vor. Da ist jedes einzelne Wort absolutes Kalkül und genau so gewollt.

Sehe ich ähnlich. Das ganze hat irgendeinen Hintergrund, das sind ja keine Laien. Mir erschließt sich nur noch nicht ganz, was das ganze (auf den ersten Blick unprofessionelle Verhalten) bezwecken soll.
 
Allerdings ist es ja unerheblich. Begehe ich eine Straftat und melde es selbst der Polizei, werde ich trotzdem angeklagt.

Bei fast allen Delikten ist das so (wobei dann trotzdem nicht immer eine Anklage die Folge ist, aber das kann außen vor bleiben), aber bei § 370 AO ist das eben gem. § 371 AO anders.

Eine Selbstanzeige soll ja aus freien Stücken kommen und nicht erst wenn die Bank anruft und sagt "alter, die haben dich bald"

Sollte vielleicht so sein, ist aber nicht so. So lange die Tat unentdeckt ist, kann man die Selbstanzeige noch wirksam tätigen.
 
Bei fast allen Delikten ist das so (wobei dann trotzdem nicht immer eine Anklage die Folge ist, aber das kann außen vor bleiben), aber bei § 370 AO ist das eben gem. § 371 AO anders.



Sollte vielleicht so sein, ist aber nicht so. So lange die Tat unentdeckt ist, kann man die Selbstanzeige noch wirksam tätigen.

Ja das "freiwillig" schon geändert gehabt.
Ja, bei nicht allen. Ich hab mal ne Tüte Gras geraucht wird sicher nicht zur Anzeige gebracht.
Und ja, das ist bei einer vollständigen Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung so. Die hätte er ja schon letztes Jahr vollständig abgeben müssen. Daher dürften die weiteren X mio über den 3,5 mio nicht mehr zu der Selbstanzeige zählen.
 
Ja, bei nicht allen. Ich hab mal ne Tüte Gras geraucht wird sicher nicht zur Anzeige gebracht.

Zur Anzeige schon, aber eher nicht zur Anklage... Sind halt juristische Spitzfindigkeiten, auf die einzugehen für Nicht-Jursiten eher öde und abschreckend ist. Unser Prof meinte mal, dass wir nach zwei Semstern mit keinem normalen Menschen mehr reden werden können. In der Tat: allein dass "ihr Normalos" denkt, Eigentümer und Besitzer seien dasselbe...:ugly:

War nicht böse gemeint!
 
Ja schon gut :D
Wobei bei unserer Dorfpolizei wohl "nicht zur Anzeige" doch stimmen würde ;)
Die paar Meter zur Grenze machens der Jugend da leicht und ein Großteil der Schüler müsste wohl mit einer Anzeige ins Berufsleben starten, wenn die da wirklich mal durchgreifen würden :roll:

und keine Sorge habs nicht bös aufgefasst. Mir gehts teilweise als IT'ler ähnlich, wobei die Begriffe dort sicher etwas bekannter sein werden.
 
Eine Strafe unter 2 Jahren schließe ich angesichts der immensen(bisherigen)Höhe der hinterzogenen Steuern inzwischen aus,auch wenn die nachdeklarierten Beträge wie auch die Berechnungen der Steuerfahnderin nicht unmittelbarer Gegenstand dieses Prozesses sind.
Selbst bei Abwägung der strafverschärfenden gegen die strafmildernden Gesamtumstände kann bei einer solchen Höhe der tatsächlich hinterzogenen Steuern(mindestens!27,2 Mio) kein Interpretationsspielraum zum Urteil des BGH(>1Mio Haftstrafe nach Abwägung der Gesamtumstände) nicht mehr greifen.
Die Höhe des Steuerbetrugs über Jahre setzt eine hohe kriminelle Energie voraus,die von der Verteidigung nicht mehr soweit entkräftet werden kann,eine Freiheitsstrafe unter 2 Jahren zu erwirken.Damit schwindet die Wahrscheinlichkeit für eine Bewährung auf gleich 0!

Abgesehen davon!Es wäre ein Affront gegen das gesunde Rechtsempfinden,wenn zum Schluß ein Urteil herauskäme,welches die Wohltaten eines Uli Hoeneß hier noch entscheidend strafmildernd berücksichtigen würde!
 
Mein Schneider rät mir von der Masturbation auf UH ab; er befürchtet, wegen des zu erwartenden Tennisarms nicht genügend Textilien beschaffen zu können.
 
Bei 27,2 Millionen € sind wir mittlerweile angekommen. Morgen wird die 30 Millionen € Grenze geknackt. Hoeneß wird in das Gefängnis kommen - alles andere wäre eine Riesenüberraschung.
 
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