er geht 2 jahre in den bau. davon 6 monate richtig, das nächste jahr als freigänger und die letzten 6 monate werden erlassen.
Das schließe ich aus. Wenn er nur zu 24 Monaten verurteilt wird, wird die komplette Strafe zur Bewährung ausgesetzt.
Wenn es mehr wird, und davon gehe ich aus, wird es in der Tat noch zu klären sein, ob er seine Strafe im Offenen Vollzug absitzen kann. Normalerweise ist Bayern da eher streng, aber im Fall des Wohltäters aus München wird das wohl möglich sein.

