Moin,
anbei meine ausführliche Stellungnahme zur aktuellen Kommunikation mit dem Verein.
Vielen Dank an alle, die ihre Erklärung bereits verschickt haben.
Für alle anderen gilt:
Jetzt handeln!
Stellungnahme zur aktuellen Position des SV Werder Bremen im Zusammenhang mit dem Minderheitenbegehren
Die jüngsten öffentlichen Aussagen sowie die Inhalte eines internen Schreibens des SV Werder Bremen zur Mitgliederinitiative enthalten aus unserer Sicht erneut zentrale Verkürzungen und Widersprüche, die einer Klarstellung bedürfen.
1. Widersprüchliche Argumentation zur Dringlichkeit
Der Verein argumentiert einerseits intern, dass die Petition „nur wenige Wochen“ nach der letzten Mitgliederversammlung entstanden sei und suggeriert damit, dass kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe.
Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die angesprochenen Themen auf die nächste reguläre Mitgliederversammlung im November zu verschieben.
Diese Argumentation ist in sich widersprüchlich.
Wenn über zwei Monate nach einer Mitgliederversammlung als zu früh bewertet werden, kann es nicht gleichzeitig sachgerecht sein, Mitglieder auf einen Termin in ca. 7 Monaten zu verweisen.
Das Minderheitenbegehren und die Möglichkeit einer außerordentlichen Mitgliederversammlung existieren genau für solche Situationen – um Themen zeitnah und nicht mit erheblicher Verzögerung behandeln zu können.
2. Unvollständige Darstellung des zeitlichen Ablaufs
Der Verein führt öffentlich aus, dass das Vorhaben erstmals am 18. März 2026 (konkretisiert am 20. März 2026) formell bekannt gemacht worden sei und in diesem Zuge die Herausgabe von Mitgliederdaten beantragt wurde.
Diese Darstellung ist bewusst oder unbewusst unvollständig und führt zu einem verzerrten Gesamtbild.
Die Frage, wie alle Mitglieder über das Vorhaben informiert werden können, war von Beginn an ein zentraler Bestandteil der Kommunikation.
Bereits in meiner ersten E-Mail vom 28. Januar 2026 an Präsident Dr. Hess-Grunewald wurde genau dieser Punkt ausdrücklich adressiert.
Seitdem war die Information aller Mitglieder durchgängig Gegenstand der Gespräche.
Die spätere formelle Anforderung der Mitgliederliste im März ist daher kein neuer Schritt gewesen, sondern die konsequente Folge daraus, dass zuvor vorgeschlagene alternative Lösungen zur Information der Mitglieder nicht umgesetzt wurden.
Die Darstellung, dieses Thema sei erst Mitte März aufgekommen, wird dem tatsächlichen Verlauf daher nicht gerecht.
3. Information der Mitglieder bleibt ungelöst
Ich habe mehrfach versucht, gemeinsam mit dem Verein eine pragmatische Lösung zu finden, um alle Mitglieder über das Minderheitenbegehren zu informieren.
Diese Ansätze wurden kategorisch abgelehnt.
Stattdessen wird argumentiert, dass soziale Medien, Petition und Presse eine ausreichende Reichweite darstellen würden.
Das ist aus meiner Sicht nicht gleichwertig.
Nicht alle Mitglieder sind über diese Kanäle erreichbar – und genau deshalb ist eine direkte und vollständige Information notwendig.
4. Ablehnung der Mitgliederliste trotz Datenschutzkonzept
Die Herausgabe der Mitgliederliste wurde unter anderem mit datenschutzrechtlichen Bedenken abgelehnt.
Dem Verein wurde jedoch ein umfassendes Datenschutzkonzept vorgelegt, das eine Verarbeitung auf einem Sicherheitsniveau vorsieht, das dem des Vereins entspricht.
Es ging dabei ausdrücklich um eine zweckgebundene Nutzung im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Mitgliederrechts.
Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung für mich nicht nachvollziehbar.
5. Widerspruch beim Treuhänder-Modell
Als Alternative wird ein Treuhänder-Modell vorgeschlagen, verbunden mit einer Kostenbeteiligung.
Gleichzeitig lehnt der Verein eine Information über eigene Wege mit dem Hinweis ab, dass dadurch Vereinsressourcen gebunden würden.
Auch hier entsteht ein klarer Widerspruch:
- Ein kostenintensiver externer Weg mit Kostenbeteiligung des Vereins wird als akzeptabel dargestellt
- eine interne Lösung wird mit Verweis auf finanziellen Aufwand abgelehnt
Es entsteht somit der Eindruck, es geht garnicht primär darum, dass dem Verein keine Kosten entstehen, sondern das einem Mitglied welches ein solches Begehren auf den Weg bringt zwangsläufig welche entstehen.
Durch juristische Prüfungen und Beratungen ist unterdessen bereits ein mittlerer vierstelliger Betrag an Kosten entstanden, sodass ein Treuhänder-Weg - der unserer Meinung nach definitiv nicht notwendig ist - nicht akzeptiert werden kann.
6. Verzögerung als strukturelles Problem
Die Kommunikation der vergangenen Wochen ist geprägt von Prüfungen und Verweisen auf spätere Zeitpunkte.
Diese enormen Verzögerungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die praktische Ausübung eines bestehenden Mitgliederrechts.
Es geht nicht um die Bewertung einzelner Inhalte.
Es geht darum, ob Mitglieder die Möglichkeit erhalten, sich informiert und gleichberechtigt an einem vorgesehenen Verfahren zu beteiligen.
Genau diese Möglichkeit wird aktuell erheblich erschwert.
Pascal T.