Dr. Hubertus Hess-Grunewald (Präsident)

Eine dumme Frage in Anbetracht dessen, was gestern mit den Fans passiert ist und was auf dem Video zu sehen ist.
Das macht dir Angst?

Schaue mir mal das Video an. Jetzt will ich wissen was dir grosse Angst bereitet.

Du musst wirklich keine Angst haben. Hast du nicht durch deinen Job eng mit der Polizei zusammengearbeitet?
Dann solltest du wissen, Angst muss man vor der Polizei in D nicht haben.
 
Meinst du das Video welches auf dieser Seite gepostet wurde?

Ich dachte dort sieht man jetzt irgendwelche Dinge die einem Angst machen können...
 
Richtig, hier wurde nicht gezündelt. Aber vermutlich auch nur deshalb, weil die Ultras sich nicht durchsuchen lassen wollten und in Folge dessen selbst (!) die Entscheidung trafen, gleich wieder die Heimreise anzutreten.

Und das rechtfertigt ein Vorgehen wie erlebt? Weil die Veranstalter ihr eigenes Hausrecht egal ist, müssen unbeteiligte leiden? Denk darüber mal nach....
 
Die Gesinnung derjenigen, die Pyros in Stadien abfackeln müssen, ist mindestens ebenso fragwürdig... Für mich ist das rücksichtslos, egoistisch, sinnlos und in keinster Weise für den Fußball hilfreich...

Wenn Werder und die anderen Vereine sein Hausrecht konsequent ausüben würde, würde hier auch rechtlich mehr möglich sein. So muss man nun leider darauf warten, bis sich jemand aufgrund der Pyros schwer verletzt aufgrund grob fahrlässigen Verhaltens Einzelner...
Und das ist genau der Punkt. Irgendein Schwachsinniger schmeißt eine Fackel, und es wird dadurch ein Mensch schwer verletzt. Es wäre interessant zu lesen, wie dann die Reaktionen ausfallen, bei Werder angefangen.
 
FatTony: Schau dir mal die Seite von gdp.de an zum Thema Tatbestände im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Da ist eine ganz interessante Tabelle drin. Dort steht bei Kategorie II Kleinfeuerwerk (Böller). Das mitführen ist erlaubt, aber abbrennen erst am 28.12 - 31.12.

Dieses Gestz regelt es:

Nur am 31.12./01.01 sonst
(OWi gem. §41 (1) Nr.16
SprengG i.V.m. §23(1+2)
i.V.m. §46 Nr. 8b 1.SprengV

Der August gehört also nicht dazu. Wenn ich etwas mitführe, dann soll es auch benutzt werden. Ansonsten ergibt es keinen Sinn. Wenn es nicht verboten wäre, warum müssen dann die Vereine Geldstrafen zahlen? Gruß Franky
 
FatTony: Schau dir mal die Seite von gdp.de an zum Thema Tatbestände im Zusammenhang mit Pyrotechnik. Da ist eine ganz interessante Tabelle drin. Dort steht bei Kategorie II Kleinfeuerwerk (Böller). Das mitführen ist erlaubt, aber abbrennen erst am 28.12 - 31.12.

Dieses Gestz regelt es:

Nur am 31.12./01.01 sonst
(OWi gem. §41 (1) Nr.16
SprengG i.V.m. §23(1+2)
i.V.m. §46 Nr. 8b 1.SprengV

Der August gehört also nicht dazu. Wenn ich etwas mitführe, dann soll es auch benutzt werden. Ansonsten ergibt es keinen Sinn. Wenn es nicht verboten wäre, warum müssen dann die Vereine Geldstrafen zahlen? Gruß Franky

Grundsätzlich richtig, aber das Mitführen impliziert dennoch nicht den Automatismus einer Anwendung. Wenn du z.B. mit deinem Haushalt umziehst, in deinem Auto Böller der Kategorie II miführst und dabei in einer allgemeinen Verkehrskontrolle kommst, wird du deswegen nicht automatisch ein Bußgeld zahlen müssen.
 
@Kappel1973
Da gilt irgendwie genau die umgekehrte Logik wie bei Drogenkonsum / Besitz von Drogen.
Der reine Konsum von Drogen ist nach gewissen Rauschmitteln(Kokain) nach Betäubungsmittelgesetz nicht verboten. Zumindest wird es nicht bestraft.
Du darfst zwar z.B. kein Fahrzeug unter Drogeneinfluss führen, aber der reine Nachweis des Konsums wird nicht bestraft. So ist auch Christoph Daum davon gekommen.

Aber wehe du handelst damit.
 
Wenn es nicht verboten wäre, warum müssen dann die Vereine Geldstrafen zahlen? Gruß Franky

Genau, die Vereine.

@Bremen ich bin entspannt. Ich habe nur den Eindruck, dass hier der Zweck die Mittel heiligt . Und nur um die Mittel geht es (mir) hier. Soll doch die Polizei die örtlichen Sicherheitsdienste auf links ziehen, die ihren Job nicht machen. Oder die Veranstalter, denen das seit Jahren egal ist.
 
Flutlicht82: Der Besitz in Geringstmengen ist nicht strafbar bzw. wenn es zum Eigengebrauch dient. Bei höheren Mengen wird ein Handel unterstellt.

Die Feuerwerkskörper der Kategorie II darf ich zwar jetzt mitführen, aber wenn ich zum Fußballspiel will? Warum führe ich sie mit? Das wird die Polizei sicherlich die betreffenden Personen auch fragen, wenn sie welche erwischt haben. Es ist einem bestimmten Zeitraum erlaubt sie zu zünden, aber bestimmt nicht im August. Gruß Franky
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau, die Vereine.

@Bremen ich bin entspannt. Ich habe nur den Eindruck, dass hier der Zweck die Mittel heiligt . Und nur um die Mittel geht es (mir) hier. Soll doch die Polizei die örtlichen Sicherheitsdienste auf links ziehen, die ihren Job nicht machen. Oder die Veranstalter, denen das seit Jahren egal ist.
Die Polizei hat als Exekutive jedoch auch die Aufgabe Straftaten zu verhindern, bevor sie passieren.
Wenn eine Person einen Amoklauf im Hansa Carré ankündigt, dann ist es in erster Linie nicht die Aufgabe der Polizei sich mit dem Eigentümer des Einkaufszentrums und dessen Sicherheitsdienst auseinander zu setzen.
 
Und wer schützt unbeteiligte Zuschauer, vor allem Kinder, in den Stadien vor den Gefahren / der Angst vor Pyros? Das ist die Aufgabe der Vereine bzw. der von ihnen beauftragten Ordnungsdienste. Warum kommen sie dieser Pflicht nicht ausreichend nach?

Das ist übrigens ein ganz anderes Thema und Whataboutism.

Die Polizei kann ja die Arbeit der Security in den Stadien überwachen.

Beispiel: Ich mache auch Testkäufe und Testessen, um zu gucken, ob etwas und wenn ja was falsch läuft.

Entsprechend können Auflagen für Vereine gemacht werden.
 
Die Frage wird bleiben, worauf begründet die Polizeiführung ihre harte Maßnahme der Einkesselung und Freiheitsentziehung, auf welchen dringendem Tatverdacht. Ich kann doch nicht einfach Leute festsetzen, nur weil sie ein Werder Trikot tragen.
 
Zum anderen stört mich bei einigen ihr Rechtsbewußtsein:
In einem Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung. Solange ich keine Straftat begehe und nicht begehen werde, bin ich unschuldig.
Nicht was ich begehen werde oder könnte, ist relevant, sondern nur, was ich gemacht habe.
Wie weit das Tragen oder mit sich führen von Pyrotechnik gegen Gesetze verstößt,
keine Ahnung.
 
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