Na guck, wie überraschend:
Nach Auswertung des Polizeiberichts stellt das Innenministerium Niedersachsen fest:
für das Einrichten einer 'Kontrollstelle' am Bahnhof WOB "lagen in dem konkreten Fall nicht die notwendigen Voraussetzungen vor."
https://t.co/7Cj9NrS6f2 #Werder
Hattest Du was anderes erwartet?
Einschätzung als Grün-Spiel, keine Ausschreitungen zuvor oder am Spieltag und ein unbegründeter Generalverdacht - es braucht halt mehr für derartige Maßnahmen, wie sie am Bahnhof vollzogen wurden.
@Eisenfuss57
Kannst oder möchtest Du nicht begreifen, dass es den allermeisten, die diesen Einsatz kritisierten, genau um die nun festgestellte Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme einer sog. "Kontrollstelle" ging? Und dass die unten fett markierten Bedingungen nicht erfüllt werden würden, sollte dem Text nach auch schon vorher bekannt gewesen sein können. Wer hat dann dort also - wider besserer Erkenntnis - trotzdem diese komplett unverhältnismäßige Maßnahme angeordnet? Darum geht es. Angekommen?
https://www.mi.niedersachsen.de/sta...-durch-das-landespolizeiprasidium-214364.html
Ich glaube, es bringt nichts weiter zu diskutieren.
Wir haben hier ausführlich geschrieben, was gegen die Durchführung und Rechtmäßigkeit eines solchen Einsatzes am Bahnhof spricht bzw. gesprochen hat.
Das Innenministerium hat nun deutlich gesagt, dass die besagte Maßnahmen am Bahnhof - die Kontrollstelle - die Voraussetzungen nicht vorlagen. Sprich: die gesetzlichen Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Und damit waren die Maßnahmen am Bahnhof rechtswidrig bzw. hätten von vornherein nie so durchgeführt werden dürfen. Denn nichts anderes bedeutet die Aussage des Innenministeriums.
Es lag keine Gefahrenlage (Gefahr, mögliche Gefahr, abstrakte Gefahr) vor, wie hier von der „Gegenseite“ behauptet wurde. Sonst wären die Voraussetzungen ja auch erfüllt gewesen und das Innenministerium hätte eine andere Stellungnahme abgegeben. Die Angaben im Juraforum waren verlässlich.
Kurz gesagt: was wir zur Einkesselung und der Kontrollstelle am Bahnhof geschrieben haben, ist korrekt - es hätte nie so passieren dürfen. Was andere da nun draus machen, kann man eh nicht beeinflussen. Wortklauberei führt erfahrungsgemäß zu nichts.
Es bleibt noch abzuwarten, was aus den angekündigten Klagen wird. Die Zustimmung zur fehlenden Rechtsmäßigkeit liegt ja nun vom Innenministerium vor. Das macht es einfacher, sofern da noch geklagt wird…
Zuletzt bearbeitet:
.... 

